26.05.2020, 02:23
Ehrlich gesagt weiß ich nicht so recht, warum man nach drei Jahren Anwaltstätigkeit noch einen LLM machen sollte. Da ist ein Auslandsaufenthalt in einer Kanzlei doch deutlich sinnvoller.
Zum einen ist der Master extrem teuer. Wir reden hier von deutlich sechsstelligen Kosten. Zum anderen ist man im vierten Anwaltsjahr auf dem Karriereweg schon durchaus fortgeschritten. Da wäre es mir deutlich lieber, bei einer best friend Kanzlei gute Kontakte zu knüpfen. Immerhin ist man dort als Vertreter der eigenen Kanzlei. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es nicht überaus positiv für den eigenen Werdegang ist, wenn man sich dort gut vernetzt und positiv auffällt.
Zu deiner Frage: Das kann dir abschließend wohl nur die Kanzlei sagen. Da LLM-Absolventen kein Secondment absolvieren müssen, scheint es mir dieser Logik folgend nicht ausgeschlossen, dass ein LLM als Secondment geht.
Zur Frage der Gehaltsfortzahlung: Bei Gleiss soll es ein Promotionsprogramm geben. Dort arbeitet man ein Jahr Vollzeit und streckt das Gehalt auf zwei Jahre, sodass man im zweiten Jahr die Diss fertigstellen kann. Vielleicht ist das auch bei einem Master möglich.
Allgemein halte ich die Idee, dass man einfach so weiter bezahlt wird, für nahezu ausgeschlossen. Warum sollte man dir Geld schenken?
Denkbar ist allenfalls, dass die Kanzlei einen Studiengebührenzuschuss gewährt. Vernünftigerweise wird man das aber von einer gewissen Weiterbeschäftigung abhängig machen.
Zum einen ist der Master extrem teuer. Wir reden hier von deutlich sechsstelligen Kosten. Zum anderen ist man im vierten Anwaltsjahr auf dem Karriereweg schon durchaus fortgeschritten. Da wäre es mir deutlich lieber, bei einer best friend Kanzlei gute Kontakte zu knüpfen. Immerhin ist man dort als Vertreter der eigenen Kanzlei. Ich kann mir kaum vorstellen, dass es nicht überaus positiv für den eigenen Werdegang ist, wenn man sich dort gut vernetzt und positiv auffällt.
Zu deiner Frage: Das kann dir abschließend wohl nur die Kanzlei sagen. Da LLM-Absolventen kein Secondment absolvieren müssen, scheint es mir dieser Logik folgend nicht ausgeschlossen, dass ein LLM als Secondment geht.
Zur Frage der Gehaltsfortzahlung: Bei Gleiss soll es ein Promotionsprogramm geben. Dort arbeitet man ein Jahr Vollzeit und streckt das Gehalt auf zwei Jahre, sodass man im zweiten Jahr die Diss fertigstellen kann. Vielleicht ist das auch bei einem Master möglich.
Allgemein halte ich die Idee, dass man einfach so weiter bezahlt wird, für nahezu ausgeschlossen. Warum sollte man dir Geld schenken?
Denkbar ist allenfalls, dass die Kanzlei einen Studiengebührenzuschuss gewährt. Vernünftigerweise wird man das aber von einer gewissen Weiterbeschäftigung abhängig machen.
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Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Gast - 26.05.2020, 01:46
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von max GASTermann - 26.05.2020, 02:23
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Gast Gast - 26.05.2020, 10:17
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RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Diogenes - 18.07.2024, 10:50
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Etbi - 22.07.2024, 08:43
RE: Auslandsaufenthalt bei Hengeler - von Ref1 - 18.07.2024, 20:22