25.05.2020, 20:16
(25.05.2020, 20:03)Gast schrieb: Wie sind die Chancen anzufangen, wenn man im 1. Examen ein VB hat, im 2. Examen dagegen nur ein B?
Auf jeden Fall gute Aussichten (abgesehen von Corona);
Braucht man Glück;
Auf keinen Fall?
Glück braucht man doch immer. :-)
Aber das Onboarding ist halt schwierig zurzeit. Und ein „befriedigend“ kann halt auch „alles oder nichts“ sein.
Aber je nach Rechtsgebiet (ArbeitsR, Dispute, etc.) wird der Bedarf ja nicht auf Null gegangen sein.
Und mehr als „nein“ werden sie nicht sagen.
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Gehalt WissMit nach dem 2. Examen - von Gast - 25.05.2020, 16:28
RE: Gehalt WissMit nach dem 2. Examen - von LionelHutz - 25.05.2020, 16:46
RE: Gehalt WissMit nach dem 2. Examen - von Gast - 25.05.2020, 20:00
RE: Gehalt WissMit nach dem 2. Examen - von Gast - 25.05.2020, 20:03
RE: Gehalt WissMit nach dem 2. Examen - von Gast - 25.05.2020, 20:16
RE: Gehalt WissMit nach dem 2. Examen - von Gast - 25.05.2020, 22:01
RE: Gehalt WissMit nach dem 2. Examen - von Gast - 25.05.2020, 20:24
RE: Gehalt WissMit nach dem 2. Examen - von Anwalt - 25.05.2020, 21:00
RE: Gehalt WissMit nach dem 2. Examen - von Gast - 25.05.2020, 22:18
RE: Gehalt WissMit nach dem 2. Examen - von Hansi Kelsen - 26.05.2020, 15:35