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Aktenvortrag ÖR: Vorläufige Vollstreckbarkeit
SmokeScreen
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2016
#1
19.02.2016, 16:52
Im vielen Bearbeitervermerken öffentlich-rechtlicher Aktenvorträge in NRW heißt es: "Die Entscheidungen über die Kosten und den Streitwert sind erlassen." Ich frage mich hierbei - soweit der Aktenvortrag ein Urteil zum Gegenstand hat - immer Folgendes:

Nach diesem Bearbeitervermerk müsste ich ja grundsätzliche eine Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit tenorieren. Andererseits ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelmäßig ohnehin nur die Kostenentscheidung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Habe ich keine solche getroffen, macht vor diesem Hintergrund auch die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit keinen Sinn.

Es gibt aber wiederum auch Bearbeitervermerke, nach denen ausdrücklich auch die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit erlassen ist - was im Umkehrschluss nahe legen könnte, dass ansonsten eine solche verlangt wird. Ich tendiere trotzdem sehr stark dazu, bei obigem Bearbeitervermerk keine Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit zu tenorieren.

Wie seht ihr das?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.02.2016, 19:50 von SmokeScreen.)
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Nachrichten in diesem Thema
Aktenvortrag ÖR: Vorläufige Vollstreckbarkeit - von SmokeScreen - 19.02.2016, 16:52
RE: Aktenvortrag ÖR: Vorläufige Vollstreckbarkeit - von Gast - 19.02.2016, 17:19
RE: Aktenvortrag ÖR: Vorläufige Vollstreckbarkeit - von SmokeScreen - 19.02.2016, 17:28
RE: Aktenvortrag ÖR: Vorläufige Vollstreckbarkeit - von Gastin - 26.02.2016, 17:50
RE: Aktenvortrag ÖR: Vorläufige Vollstreckbarkeit - von HeRef - 26.02.2016, 18:11


 

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