15.05.2020, 11:05
Ich war in Hessen im EVD. Nach den Wiederholungsklausuren war ich weiterhin bis zur mündlichen Prüfung offiziell im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Praktisch hatten wir Wiederholer aber nach den Klausuren frei bis zur Mündlichen. Natürlich haben wir auch weiter Unterhaltsbeihilfe erhalten.
Nachrichten in diesem Thema
Nach dem EVD - von Gast - 14.05.2020, 16:17
RE: Nach dem EVD - von Gast15 - 15.05.2020, 00:32
RE: Nach dem EVD - von Gast15 - 15.05.2020, 00:44
RE: Nach dem EVD - von Gast - 15.05.2020, 11:05








