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Nach dem EVD
Gast15
Unregistered
 
#3
15.05.2020, 00:44
(15.05.2020, 00:32)Gast15 schrieb:  Nein, du musst dich rechtzeitig arbeitslos melden und bist dann, spätestens mit Ablauf des Monats, in welchem du die schriftlichen Arbeiten schreibst, arbeitslos.

Kurze eigene Korrektur: in RLP mit Ablauf des Folgemonats nach den Klausuren, da rechnerisch einfach 6 Monate an den Monat, in dem die mündlichen Prüfungen gelegen hätten, drangehangen werden.
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Nachrichten in diesem Thema
Nach dem EVD - von Gast - 14.05.2020, 16:17
RE: Nach dem EVD - von Gast15 - 15.05.2020, 00:32
RE: Nach dem EVD - von Gast15 - 15.05.2020, 00:44
RE: Nach dem EVD - von Gast - 15.05.2020, 11:05


 

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