10.05.2020, 15:52
(10.05.2020, 15:36)Gast schrieb: Also ist der Dienstherr bei der Besetzung des Dienstpostens ziemlich frei, wenn es um eine Neueinstellung und nicht um eine Beförderung geht und kann bei mehreren zu besetzenden Dienstposten theoretisch auch nach Vorlieben beim Schwerpunkt entscheiden, ohne dass da gleich ein Konkurrentenkläger ankommt....
Konkurrentenklagen bei Neueinstellungen sind sehr selten, habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Bei Beförderungen ist das maßgebliche Kriterium im ÖD die Beurteilung durch den Dienstherren. Hier besteht meiner Ansicht nach - wie überall im Berufsleben - viel Spielraum für Mauschelei. Die Beurteilungen werden aus Anlass der Beförderung geschrieben und der Dienstherr hat die Möglichkeit die Beurteilung genau so zu verfassen, dass alles auf einen Kandidaten zuläuft.
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Ausnahmen bei der Bestenauslese - von Gast - 10.05.2020, 14:55
RE: Ausnahmen bei der Bestenauslese - von Gast - 10.05.2020, 15:23
RE: Ausnahmen bei der Bestenauslese - von Gast - 10.05.2020, 15:36
RE: Ausnahmen bei der Bestenauslese - von Der echte Norden - 10.05.2020, 15:52
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RE: Ausnahmen bei der Bestenauslese - von GAsst - 10.05.2020, 21:03
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