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Gehalt- Besoldung
Gast
Unregistered
 
#9
08.05.2020, 15:30
(08.05.2020, 14:51)Gast schrieb:  Und als promovierter Volljurist fängt man da zwangsläufig mit A13 an oder kann man auch gleich als A14 eingestuft werden?

Wie andere schon geschrieben haben, steht es regelmäßig in der Ausschreibung, ob ein Einstieg bei A 14 vorgesehen oder möglich ist.

Insgesamt sind diese Stellen allerdings sehr rar, auch wenn es welche gibt. Und eine Promotion ist vergütungstechnisch auch völlig irrelevant, wenn sie nicht explizit Einstellungsvoraussetzung ist. Das ist aber grds. nur in der Wissenschaft der Fall, damit Du z.B. im wissenschaftlichen Dienst oder an der Uni tätig werden kannst. Mehr Geld oder höhere Gruppierung gibt es dafür grds. nicht.

Freundin von mir, die keine Juristin, sondern Sozialpädagogin ist, hat eine solche Stelle ("Diskriminierungsgedöns")hier in der Großstadt zum Einstieg ergattert. Für Juristen haben die immer nur etwas im Angestelltenbereich -gern befristet- mit max. Stufe 13 . Wenn man bedenkt, dass umgekehrt manche Behörden z.B. Polizei oder wie beim LAG Köln und OLG Köln Volljuristen sogar Stellen mit Besoldungsstufe 10 im Angestelltenverhältnis angeboten werden, finde ich das im Hinblick auf Dauer und Anspruch des juristischen Studiums schon unverschämt und problematisch. Wenn die Wirtschaft das versucht, ist das eine Sache, für den ÖD finde ich das hinsichtlich der Bedeutung von Rechtspflege, Justiz und Qualifikation (verglichen mit reinem Verwaltungsstudium) sehr übel. Verglichen mit solch einer Konstellation, wo sich wohl nur extrem verzweifelte Juristen bewerben, bist Du mit mit A 13 noch ganz gut dran. Nicht zuletzt ist die Steigerung auf A 14 ja mehr als üblich.
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