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  5. Hundehaltung als Jurist
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Hundehaltung als Jurist
Gast4
Unregistered
 
#11
05.05.2020, 10:12
(04.05.2020, 23:24)Gast schrieb:  Geh ins Unternehmen. Dort kannst du idR problemlos deinen Hund mitbringrn.

Ein Unternehmen unterscheidet sich da nicht von einer GK, es gelten dieselben Grundsätze. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für ALLE Mitarbeiter. D.h. Hund ist dann kein Problem, wenn keiner der Mitarbeiter ein Problem damit hat. Wenn einer der Kollegen einen Allergie, Phobie o.Ä. hat, dann darf der Chef den Hund leider nicht gestatten. Insofern ist man also auf ein nettes Kollegium ohne Vorbelastungen angewiesen, egal ob GK oder Unternehmen.

In kleineren Kanzleien kann zusätzlich ein Problem bestehen, wenn häufig Mandantenkontakt ansteht. Dann ist es gerade als junger Anwalt eher schwer mit dem Hund, weil man natürlich nie weiß, ob Mandanten sich davon abgeschreckt fühlen. Wenn man aber einigermaßen etabliert ist, dürfte das leichter machbar sein.
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Hundehaltung als Jurist - von Gas - 04.05.2020, 11:52
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