23.04.2020, 00:51
(22.04.2020, 20:45)Nachversicherung nach Ref schrieb: Hallo allerseits!
Nachdem ich nun mein 2. Staatsexamen inkl. mündliche Prüfung bestanden habe, habe ich vom Landesamt Besoldung zum Ausfüllen die Erklärung zur Nachversicherung erhalten.
Meine Situation sieht wie folgt aus: Ich werde nächsten Monat in einem Unternehmen anfangen und beabsichtige dort als Syndikus tätig zu sein (Absprache mit ArbG schon erfolgt). Die Zulassung als Syndikus werde ich allerdings erst im Laufe der nächsten Monate beantragen können. Als Syndikus gehöre ich ja dem Versorgungswerk an, die Zeit davor werde ich aber in die dt. Rentenversicherung einzahlen?
Zurück zu meinem eigentlichen Problem was die Nachversicherung anbelangt:
War schonmal jemand in derselben Situation und was hat er/sie in das Formular eingetragen?
Kann ich mich bzgl. des Refs auch später noch nachversichern lassen, wenn ich erst einmal ein paar Monate in die gesetzliche Rentenversicherung einzahle, bevor ich ins Versorgungswerk komme?
Besten Dank für eure Hilfe!
Gruß
Jurissic
Auf welches Bundesland bezieht sich deine Frage? Evtl. kann ich dir weiterhelfen.
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Nachversicherung nach Ref - von Nachversicherung nach Ref - 22.04.2020, 20:45
RE: Jurissic - von Gast0 - 22.04.2020, 21:10
RE: Jurissic - von Gast - 22.04.2020, 22:16
RE: Jurissic - von Gast - 22.04.2020, 23:08
RE: Jurissic - von Gast246 - 23.04.2020, 00:51
RE: Jurissic - von Jurissic - 23.04.2020, 11:54
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RE: Jurissic - von Gast Gast - 23.04.2020, 10:01
RE: Nachversicherung nach Ref - von Jurissic - 23.04.2020, 11:52
RE: Nachversicherung nach Ref - von Gast aus Berlin - 23.04.2020, 16:37