21.04.2020, 18:34
Hi Jurist 2020,
also ich habe mich aus anderen Gründen mal mit der amtsärztlichen Untersuchung beschäftigt und bin dabei auf mehrere Urteile gestoßen die dein Problem betreffen.
Zunächst ist für die Bestimmung des Übergewichts ist nur der BMI ausschlaggebend, man denke an gut trainierte, muskulöse Leute.
Aber denke mal das wird bei dir nicht der Fall sein, da wärst du wahrscheinlich selbst drauf gekommen.
Zum Übergewicht gibt es mehrere Urteile betr. die gesundheitliche Eignung des BVwerG. Bei allen die ich gelesen habe, lag der BMI der Personen im Bereich von 34-38.
Bist da also an der unteren Schwelle.
Es gibt auch die Möglichkeit, dich erstmal einzustellen und die Lebenszeitverbeamtung von einer weiteren Prüfung der gesundheitlichen Eignung abhängig zu machen. Diese erfolgt dann idR circa 3 Jahre nach Dienstbegonn, würde dir also Zeit zum Abnhemen verschaffen. Gesundheitliche Eignung wird dann nur unter Vorbehalt festgestellt.
Letztendlich müssen die Vorraussetzungen ja erst bei der Lebenszeitverbeamtung vorliegen.
Und zu guter letzt muss man natürlich beachten. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Amtsarztes.
Daher mein Rat, ruf mal bei deinem zuständigen Gesundheitsamt an, mach einen Termin und kläre das. Die sind erstaunlich hilfsbereit. Ob das während corona auch klappt, keine Ahnung.
Aber sollte dich nicht von einer Bewerbung anhalten :exclamation:
also ich habe mich aus anderen Gründen mal mit der amtsärztlichen Untersuchung beschäftigt und bin dabei auf mehrere Urteile gestoßen die dein Problem betreffen.
Zunächst ist für die Bestimmung des Übergewichts ist nur der BMI ausschlaggebend, man denke an gut trainierte, muskulöse Leute.
Aber denke mal das wird bei dir nicht der Fall sein, da wärst du wahrscheinlich selbst drauf gekommen.
Zum Übergewicht gibt es mehrere Urteile betr. die gesundheitliche Eignung des BVwerG. Bei allen die ich gelesen habe, lag der BMI der Personen im Bereich von 34-38.
Bist da also an der unteren Schwelle.
Es gibt auch die Möglichkeit, dich erstmal einzustellen und die Lebenszeitverbeamtung von einer weiteren Prüfung der gesundheitlichen Eignung abhängig zu machen. Diese erfolgt dann idR circa 3 Jahre nach Dienstbegonn, würde dir also Zeit zum Abnhemen verschaffen. Gesundheitliche Eignung wird dann nur unter Vorbehalt festgestellt.
Letztendlich müssen die Vorraussetzungen ja erst bei der Lebenszeitverbeamtung vorliegen.
Und zu guter letzt muss man natürlich beachten. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Amtsarztes.
Daher mein Rat, ruf mal bei deinem zuständigen Gesundheitsamt an, mach einen Termin und kläre das. Die sind erstaunlich hilfsbereit. Ob das während corona auch klappt, keine Ahnung.
Aber sollte dich nicht von einer Bewerbung anhalten :exclamation:
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Amtsärztliche Grenze bei Übergewicht - von Jurist2020 - 21.04.2020, 13:05
RE: Amtsärztliche Grenze bei Übergewicht - von Gast Gast - 21.04.2020, 13:18
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RE: Amtsärztliche Grenze bei Übergewicht - von Jurist2020 - 21.04.2020, 14:24
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RE: Amtsärztliche Grenze bei Übergewicht - von Juristin93 - 21.04.2020, 13:27
RE: Amtsärztliche Grenze bei Übergewicht - von Jurist2020 - 21.04.2020, 13:28
RE: Amtsärztliche Grenze bei Übergewicht - von Gast - 21.04.2020, 14:03
RE: Amtsärztliche Grenze bei Übergewicht - von Gast - 21.04.2020, 14:11
RE: Amtsärztliche Grenze bei Übergewicht - von Gästin - 21.04.2020, 14:13
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RE: Amtsärztliche Grenze bei Übergewicht - von Auch Bln - 21.04.2020, 20:04
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