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  5. Einstiegsgehalt als Volljurist bei einer Versicherung
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Einstiegsgehalt als Volljurist bei einer Versicherung
Gast
Unregistered
 
#29
20.04.2020, 12:17
(20.04.2020, 09:48)Gast4 schrieb:  
(20.04.2020, 08:25)Gast schrieb:  Was habt ihr eigentlich alle für Ansprüche? Das Studium ist lang und kräftezehrend; das heißt aber nicht, dass man automatisch einen Anspruch auf min. 50.000 Einstiegsgehalt hat. IdR sind die Berufseinsteiger nach dem Ref fast wie ungelernte Hilskräfte erst langatmig einzuarbeiten. 
3100 als Einstiegsgehalt find ich in ok. Mein Bruder arbeitet seit 2006 bei der Rentenversicherung und bekommt nach 15 Berufsjahren über 4000 plus das Privileg praktisch unkündbar zu sein. Zusammen mit seiner Frau haben sie ca 7000 im Monat... Haben sich schon 2015 im Speckgürtel ein Reihenhaus gekauft. 1x im Jahr gehts in den Urlaub mit der Tochter und dann noch 2-3x mit der Frau Städtereisen übers verlängerte WE. 
Wo ist das Problem? Ja klar, kein int. Mandantenstamm, keine komplexen M&A Transaktionen begleiten, kein Büro im im 50. Stock im Bankenviertel und auch keine Geschäftsessen im Michelin Sterne-Restaurant. Trotzdem kann man sehr glücklich sein


Tja Reihenhaus und 1x im Jahr in den Urlaub ist halt nicht der Anspruch, den jeder hat. Manchem ist sowas viel zu wenig (mir auch) - wobei es natürlich völlig ok ist, damit zufrieden zu sein. Jeder wie er will. Aber lass doch die Leute, die mehr vom Leben wollen, ihr Ding machen und du machst deins. 

Dass Juristen am Anfang ungelernte Hilfskräfte wären stimmt natürlich auch nicht- Wir sind, gerade im Vergleich mit anderen Geisteswissenschaftlern - unheimlich gut und praxistauglich ausgebildet. Ich weiß gar nicht, woher dieses Vorurteil kommt. Klar brauchen neue Associates auch eine Einarbeitungsphase, aber bei uns ist es mitnichten so, dass sie erst nach Jahren gewinnbringend werden. Wir haben teilweise WiMis mit nur einem Examen, die bereits sehr gute, praxistaugliche Entwürfe liefern, an denen man wirklich wenig ändern muss. Das liegt daran, dass die Arbeit in der GK (zumindest in meinem Bereich) deutlich wissenschaftlicher und gutachtenlastiger ist als in anderen Kanzleiformen. Eigentlich hätte ich für den Job das zweite Examen gar nicht gebraucht, 95% der Arbeit ist wissenschaftliche Gutachten zu hochkomplexen Rechtsfragen zu erstellen.

Das habe ich auch beobachtet. Das 2. Examen ist für einen Großteil der GK-Anwälte kaum von Belang. 

Du wirst hinsichtlich der Eignung der Berufseinsteiger und WissMits aber wohl zugeben müssen, dass es sich dabei jeweils um die Spitze der Absolventen handelt.
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