19.04.2020, 15:33
(13.04.2020, 21:17)GastRLP schrieb: Und wenn man ein Resümee der Rechtsprechung zieht kann das Ergebnis eigentlich nur heißen: alles, und im Zweifel zu viel, angeben! Zwar ist die Eintrittswahrscheinlichkeit des Schaden gering, die Schadenshöhe aber immens
Welche Rspr. meinst du?
Eigentlich ist es so, dass nur dann eine Täuschung vorliegt, wenn bei Kenntnis nicht eingestellt worden wäre.
Wäre eine medizinisch nicht indizierte Abtreibung die ausgeheilt ist, ein Grund nicht einzustellen? Keine Ahnung.
Siehe:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. Januar 2016 – 3 ZB 15.2401
Allerdings würde ich es letztendlich einfach angeben. Es wird ja vertraulich behandelt.
Nachrichten in diesem Thema
Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Litschko - 24.03.2020, 17:23
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 24.03.2020, 17:44
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GAsst - 07.04.2020, 19:21
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Gast - 11.04.2020, 23:49
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 13.04.2020, 09:57
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Mirabell - 13.04.2020, 19:50
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 13.04.2020, 21:10
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von GastRLP - 13.04.2020, 21:17
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Gast - 19.04.2020, 15:33
RE: Abtreibung beim Amtarzt angeben? - von Gast - 20.04.2020, 10:27