15.04.2020, 18:40
(15.04.2020, 17:25)Gast schrieb:(15.04.2020, 17:13)Auch Bln schrieb:Ich habe mich noch nicht festgelegt. Daher meine Frage vorab.(15.04.2020, 12:08)Gast schrieb: Würde jemand Erfahrungen aus erster/ zweiter Hand teilen:
Wenn man als Proberichter in Teilzeit arbeitet,
- hat man dann eine geringere Vorgabe an Erledigungszahlen?
-kann man wirklich weniger arbeiten oder arbeitet man dann tatsächlich mehr und bekommt nur weniger Geld? Lässt sich weniger Arbeiten tatsächlich durchsetzen?
-sofern man zur Staatsanwaltschaft zugewiesen wird, kann man seine Zeit frei einteilen, also z.B. 3 Tage voll kommen oder muss man dann jeden Tag 4 Stunden kommen? Ist die Wahrscheinlichkeit an die Staatsanwaltschaft zugewiesen zu werden erhöht?
-wird man eher oder eher nicht an Gerichte, die i.d.R. als Kammern entscheiden, zugewiesen? Bsp. nicht ans Verwaltungsgericht, sondern eher an ein Amtsgericht, weil dort keine Anwesenheit für Kollegialentscheidungen gewährleistet werden muss?
-wer entscheidet in Berlin über die Zuweisungen?
-kann einem das, wenn es um die Ernennung auf Lebenszeit geht, entgegenstehen?
Herzlichen Dank für eure Erfahrungen
Welche Tz-Quote strebst zu an? 80 Prozent und 60 Prozent machen ggf. einen Unterschied...
Welche Unterschiede hätte es denn in Bezug auf meine Punkte?
80 Prozent würde wahrscheinlich noch halbwegs einer vollen ähneln!?
80 Prozent und 60 Prozent sind recht verbreitete Tz-Quoten, auch unter Assessoren. Ein Nachteil darf Dir daraus nicht erwachsen und die Präsidien handeln bei der Zuteilung sehr professionell.
Das Berliner Ri Gesetz sieht regelhaft Tz-Quoten bis zu 50 Prozent vor, darunter mMn aber nur im Einzelfall.
Relevant werden Quoten für Gerichte und den Assessor u.a. wegen der Verfügbarkeit und den Umfang von Bereitschaftsdiensten und Vertretereinsätzen und z.B. für
Kollegialorgane wegen der Anzahl der verfügbaren (vollen) Sitzungstage.
Das ist im ZivilR nicht unbedingt ein Problem, bei einer großen SK wegen des Beschleunigungsgrundsatzes ggf. schon...
Bei der StA starten Assessoren mit einem reduzierten Dezernat (50 Prozent?) - so dass ich mir vorstellen kann, dass eine Einarbeitung bei sehr geringer Tz-Quote sehr fordernd sein kann (einfach weil der Wiederholungseffekt fehlt, wenn man zu wenige Akten bearbeitet).
Auch gibt es in allen Bereichen Kammern, bei denen wegen intensiver Zwischenberatungen eher Präsens verlangt wird, und welche, bei denen der VRi eher geringeren Wert darauf legt.
Gibt es ein juristisches Steckenpferd? Dann lohnt ggf. dort ein gezielter Blick in die Geschäftsverteilungspläne.
Nachrichten in diesem Thema
Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Gast - 15.04.2020, 12:08
RE: Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Gast - 15.04.2020, 12:53
RE: Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Bruni - 15.04.2020, 13:01
RE: Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Gast - 15.04.2020, 17:27
RE: Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Auch Bln - 15.04.2020, 17:13
RE: Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Gast - 15.04.2020, 17:25
RE: Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Auch Bln - 15.04.2020, 18:40
RE: Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Gast - 16.04.2020, 08:47
RE: Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Auch Bln - 16.04.2020, 11:24
RE: Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Gast - 16.04.2020, 12:20
RE: Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Gast - 15.04.2020, 17:15
RE: Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Gast - 16.04.2020, 12:24
RE: Proberichter in Teilzeit (Berlin) - von Auch Bln - 17.04.2020, 19:36