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Bewerbung
Gast Gast
Unregistered
 
#12
15.04.2020, 11:41
Also ich würde die Noten in den Lebenslauf schreiben und die Zeugnisse als Anlagen dazu packen. Der potentielle Arbeitgeber will sich nicht erst durch alle Anlagen wühlen, um die Noten des Bewerbers herauszufinden. Also rein damit in den Lebenslauf.

Trotzdem gehören die wichtigen Zeugnisse natürlich als Kopie zu einer Bewerbung dazu. Schließlich sind sie der Nachweis, dass eure Aussagen stimmen. Dass man sie eventuell nochmal im Original zum Vorstellungsgespräch mitbringt, ist egal. Ihr werdet ja hoffentlich als Anwälte euren Schriftsätzen auch Anlagen beifügen, wenn ihr euch darauf bezieht ;) unabhängig davon, dass ihr Urkunden etc. auch nochmal in die mündliche Verhandlung mitbringt.


Außerdem gilt, dass eine Bewerbung komplett und unkompliziert sein soll. Die wichtigen Fakten nicht im Lebenslauf, sondern in den Anlagen versteckt? Toll, darf ich mich als Partner dann später auch durch die Anlagen der Gutachten wühlen, weil mein Junganwalt das Wichtige nicht ins Gutachten schreibt? Ich muss Zeugnisse nachfordern? Toll, denkt mein künftiger Angestellter nicht mit, sondern muss ich ihm immer nachlaufen und alles anfordern?


Bewerbung ist eine erste Arbeitsprobe.
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Nachrichten in diesem Thema
Bewerbung - von bewerbung123 - 14.04.2020, 20:14
RE: Bewerbung - von sdfiojsdfio - 14.04.2020, 20:31
RE: Bewerbung - von Gast - 14.04.2020, 20:47
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