11.04.2020, 14:58
(10.04.2020, 17:03)Gast schrieb:(10.04.2020, 08:10)GastRLP schrieb: Tipp des Jahres.
Akten immer von hinten lesen (wirklich immer) und eine einmal begonne Akte nicht mehr weg legen.
Tipp hab ich schon häufiger gehört, aber kann das mal jemand erklären? Wieso soll es sinnvoll sein, bei einer bis dahin unbekannten Akte als erstes den fünften Schriftsatz einer Partei zu lesen? Und warum sollte eine "einmal begonnene" Akte nicht weggelegt werden? Was heißt begonnen? Soll ich eine Akte nach Anordnung des schriftl. Vorverfahrens bis zum Abschluss auf dem Schreibtisch liegen lassen? Dann wirds ja ziemlich schnell ziemlich eng und voll...
Gemeint mit „weglegen“ ist wohl die nächste Entscheidung treffen (Termin, BB, HB, Urteil) und dann in den Geschäftsgang verfügen; nicht jedoch zunächst nur grob sichten und auf Too-do stapel ablegen. Final weglegen sollte man im Übrigen besser nur wenn die Sache erledigt ist ;)
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Vorbereitung Richter auf Probe - von Eike - 09.04.2020, 18:14
RE: Vorbereitung Richter auf Probe - von Bln2019 - 09.04.2020, 18:32
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