07.04.2020, 16:13
Wenn ein Anwalt auf seiner Internetseite anpreist, zunächst telefonisch eine kostenfreie Ersteinschätzung zu geben und man anruft, darauf Bezug nimmt und Unterlagen per Mail schickt, darf der Anwalt anschließend trotzdem eine Erstberatung in Rechnung stellen ohne solche anzukündigen?
Ohne den Hinweis auf der Internetseite wäre ich für ein klares Ja, aber so?
Bis wie lange nach so einem Gespräch muss man noch mit einer Rechnung rechnen?
Ohne den Hinweis auf der Internetseite wäre ich für ein klares Ja, aber so?
Bis wie lange nach so einem Gespräch muss man noch mit einer Rechnung rechnen?
Nachrichten in diesem Thema
Erstberatung Kosten - von Gast - 07.04.2020, 16:13
RE: Erstberatung Kosten - von Keine Rechtsberatung - 07.04.2020, 16:18