24.03.2020, 22:06
Hey Leute,
da sich mir als Verbesserer wegen des Ausfalls des Aprildurchgangs einige Fragen gestellt haben, hatte ich mich online an unser LJPA gewandt und heute eine Rückmeldung erhalten. Vllt betrifft das auch einige von euch, weshalb ich diese Informationen nicht vorenthalten möchte. Kurz zu meiner Situation: Ich sollte bzw. hätte jetzt im April meinen Verbesserungsversuch schreiben müssen, da ich bereits am 01.06. eine Stelle antrete und ein späterer Examenstermin aufgrund dessen für mich (eigentlich) nicht in Betracht kommt. Von daher haben sich mir folgende Fragen gestellt:
1. Besteht die Möglichkeit, dass bereits im Mai die schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens nachgeholt werden?
2. Gibt es schon Informationen, wann voraussichtlich die schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens nachgeholt werden?
3. Sollten die Prüfungen erst ab Juni nachgeholt werden, kann ich dann von meinem Verbesserungsversuch unter voller Erstattung der Verwaltungs-/Prüfungsgebühr (400 EUR) zurücktreten, für den Fall, dass ich Probleme mit meinem Arbeitgeber bekomme?
4. Für den Fall, dass ich nun aus berufsbedingten Gründen von dem Verbesserungsversuch zurücktreten müsste, könnte ich die Prüfung dann zu einem späteren Zeitpunkt nachholen?
Folgende Antworten habe ich hierzu erhalten:
Frage1: Ein Nachholtermin steht noch nicht fest.
Frage 2: wie 1
Frage 3: möglicherweise
Frage 4: Verschiebung wäre möglich für die Dauer der Probezeit, falls der Nachholtermin der Klausuren nach dem Dienstantritt liegt. Ein Nachweis über Ihr Dienstverhältnis wäre dann vorzulegen.
Ich hoffe, dass bringt ein wenig Licht ins Dunkel. Bleibt gesund und munter!
da sich mir als Verbesserer wegen des Ausfalls des Aprildurchgangs einige Fragen gestellt haben, hatte ich mich online an unser LJPA gewandt und heute eine Rückmeldung erhalten. Vllt betrifft das auch einige von euch, weshalb ich diese Informationen nicht vorenthalten möchte. Kurz zu meiner Situation: Ich sollte bzw. hätte jetzt im April meinen Verbesserungsversuch schreiben müssen, da ich bereits am 01.06. eine Stelle antrete und ein späterer Examenstermin aufgrund dessen für mich (eigentlich) nicht in Betracht kommt. Von daher haben sich mir folgende Fragen gestellt:
1. Besteht die Möglichkeit, dass bereits im Mai die schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens nachgeholt werden?
2. Gibt es schon Informationen, wann voraussichtlich die schriftlichen Prüfungen des zweiten Staatsexamens nachgeholt werden?
3. Sollten die Prüfungen erst ab Juni nachgeholt werden, kann ich dann von meinem Verbesserungsversuch unter voller Erstattung der Verwaltungs-/Prüfungsgebühr (400 EUR) zurücktreten, für den Fall, dass ich Probleme mit meinem Arbeitgeber bekomme?
4. Für den Fall, dass ich nun aus berufsbedingten Gründen von dem Verbesserungsversuch zurücktreten müsste, könnte ich die Prüfung dann zu einem späteren Zeitpunkt nachholen?
Folgende Antworten habe ich hierzu erhalten:
Frage1: Ein Nachholtermin steht noch nicht fest.
Frage 2: wie 1
Frage 3: möglicherweise
Frage 4: Verschiebung wäre möglich für die Dauer der Probezeit, falls der Nachholtermin der Klausuren nach dem Dienstantritt liegt. Ein Nachweis über Ihr Dienstverhältnis wäre dann vorzulegen.
Ich hoffe, dass bringt ein wenig Licht ins Dunkel. Bleibt gesund und munter!
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Corona Auswirkungen auf das Examen in NDS - von NDS_Han(no) - 24.03.2020, 22:06
RE: Corona Auswirkungen auf das Examen in NDS - von Nds2020 - 25.03.2020, 17:05
RE: Corona Auswirkungen auf das Examen in NDS - von Gast - 25.03.2020, 17:33
RE: Corona Auswirkungen auf das Examen in NDS - von Nds2020 - 25.03.2020, 18:16
RE: Corona Auswirkungen auf das Examen in NDS - von Gast - 02.04.2020, 08:33
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RE: Corona Auswirkungen auf das Examen in NDS - von Nds2029 - 16.04.2020, 20:14
RE: Corona Auswirkungen auf das Examen in NDS - von Jura00 - 16.04.2020, 20:57
RE: Corona Auswirkungen auf das Examen in NDS - von Revisionsgrund - 16.04.2020, 22:06
RE: Corona Auswirkungen auf das Examen in NDS - von Jellinek - 17.04.2020, 12:11