07.03.2020, 09:06
(07.03.2020, 01:10)Gast schrieb: Na ja, ich glaube er meint eher, dass er nicht weiss, wie er der Freundin den neuen Mitbewohner bzw. Nachmieter schmackhaft machen soll. Man kann ja auch erst mal eine Zweitwohnung nehmen und das von der Steuer absetzen bis die alte Wohnung gekündigt werden kann.
Aber das lässt sich doch kombinieren. Man sagt der „Alten“ einfach, dass man als Anwalt eine Zweitwohnung am Sitz der GK braucht und dass da schon eine neue Freundin drin ist. Nur halt chicker, exklusiver, sexier etc...
Sie (die Alte) könne froh sein, wenn sie noch ein paar Wochenenden mitspielen darf.
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Zweitwohnung oder Pendeln? - von Gast - 02.03.2020, 00:45
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