04.03.2020, 20:37
(04.03.2020, 08:56)Gast schrieb: blick ins Gesetz hilft. Übrigens auch im Examen
Ahja. Was findest du dazu denn in § 19 NJAG? Nichts? Richtig. Ich vermute, dass es nicht funktioniert, kann dir aber leider auch keine Begründung nennen.
Meine Frage ist nun genau das Gegenteil, ich stell sie aber dennoch mal hier:
Ich habe bislang die 400 Euro gezahlt und möchte im April schreiben. Vor paar Wochen wurde mir von einer (für die Einteilung aber unzuständigen) Frau beim LJPA mitgeteilt, dass ich für den April-Durchgang ihrer Erfahrung nach aber schon zu spät dran wäre (dass es überhaupt möglich ist, dass man in den übernächsten Durchgang eingeteilt wird steht übrigens weder im Gesetz noch irgendwo auf deren Seite) und wohl erst in den Juli-Durchgang kommen werde. Die dafür zuständige Frau am OLG erreiche ich seit Tagen nicht.
Hat man nicht einen Anspruch darauf, in den zeitlich nächstmöglichen Durchgang eingeteilt zu werden? Sprich, wenn ausreichend Zeit (um die Klausur-Sachverhalte zu kopieren) ist und noch Plätze im Klausurschreib-Raum frei sind, können die einen dann willkürlich weiterschieben?
Nachrichten in diesem Thema
Nds.: Verbesserungsversuch April - von knorki - 03.03.2020, 12:15
RE: Nds.: Verbesserungsversuch April - von Gast - 03.03.2020, 12:24
RE: Nds.: Verbesserungsversuch April - von Gast - 04.03.2020, 08:56
RE: Nds.: Verbesserungsversuch April - von Wiederholer_April/Juli - 04.03.2020, 20:37
RE: Nds.: Verbesserungsversuch April - von knorki - 06.03.2020, 15:59
RE: Nds.: Verbesserungsversuch April - von Verbesserer Hessen - 07.03.2020, 21:07
RE: Nds.: Verbesserungsversuch April - von GastHE - 07.03.2020, 21:13
RE: Nds.: Verbesserungsversuch April - von NRW - 20.03.2020, 11:39