27.02.2020, 21:44
(27.02.2020, 20:40)Bea schrieb:(27.02.2020, 13:15)Anwalt schrieb:(27.02.2020, 12:20)Test schrieb:(27.02.2020, 11:34)Gast schrieb: Weiß jemand, ob die Gebühr für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelmäßig vom Arbeitgeber übernommen wird?
Sehr häufig ja. Aber diese Antwort wird dir in deinem konkreten Fall nicht weiterhelfen. Also frag deinen Arbeitgeber. Ansonsten sind es je nach RAK überschaubare Beträge von 100-200€
Dank bea-Zuschlag geht das eher regelmäßig in Richtung 300 € (z.B. RAK Karlsruhe: 280 €).
Das liegt dann aber an der Kammer.
Bspw.
Frankfurt RAK
160€ Verwaltungsgebühr
Bea 35€
Selbst wenn 300€ sind nun wirklich überschaubar. Macht ihr privat 1 Verkehrsunfall und rechnet den so ab und nicht über eure Kanzlei. Schwup die wups.
Ich will keine Menschen dieses Schlages als Organ der Rechtspflege neben mir. Das schmeichelt mir und meinem Berufsstand nicht.
Nachrichten in diesem Thema
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Gast - 27.02.2020, 11:34
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Test - 27.02.2020, 12:20
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Anwalt - 27.02.2020, 13:15
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Bea - 27.02.2020, 20:39
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RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von JuristinNRW - 27.02.2020, 17:42
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Anwalt - 27.02.2020, 16:34
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