27.02.2020, 17:50
Da gab es mal einen Artikel auf lto, ich meine, man muss nach ,,Rechtsanwalt steuern lto“ googeln. Dort war dann aufgelistet, dass die Übernahme durch den Arbeitgeber in der Steuererklärung angehen werden muss und hierdurch Steuern anfallen. Je nach Grenze, ob man in einer höhere käme, wäre die Methode tatsächlich günstiger, direkt alles abzusetzen. Also aus dem Schneider sind dann die, welche gar nichts an Übernahmen angeben. Aber das wäre mir zu viel Puls und Herzschlag
Nachrichten in diesem Thema
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Gast - 27.02.2020, 11:34
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Test - 27.02.2020, 12:20
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Anwalt - 27.02.2020, 13:15
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Bea - 27.02.2020, 20:39
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Bea - 27.02.2020, 20:40
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Gast - 27.02.2020, 21:44
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Blablub - 27.02.2020, 22:12
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Gast321 - 27.02.2020, 22:42
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Gast432 - 27.02.2020, 22:44
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Gghh - 27.02.2020, 23:12
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Gast - 27.02.2020, 14:17
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von JuristinNRW - 27.02.2020, 17:42
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Anwalt - 27.02.2020, 16:34
RE: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - von Gast - 27.02.2020, 17:50