• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Kein schriftlicher Arbeitsvertrag
Antworten

 
Kein schriftlicher Arbeitsvertrag
GastHE
Unregistered
 
#5
27.02.2020, 10:01
Ich halte es auch nur für sinnvoll, keinen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben, wenn man alles nicht ganz so streng sieht und "komisches Gemauschel" an der Tagesordnung ist. Das heißt flexible Zeiten, variierendes Gehalt, Urlaubstage etc. Oder wenn der eine den anderen über den Tisch ziehen will ;-)
An sich ist der Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer allein schon in Sachen Beweiskraft enorm wichtig. Solltest du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben (bisher klingt es ja eher nach einer theoretischen Frage), dann würde ich deinen Arbeitgeber mal auf § 2 NachwG hinweisen. Bei Verstoß dagegen könnten ihm sonst Schadensersatzpflichten bei entsprechenden Pflichtverletzungen erwachsen.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast - 26.02.2020, 22:58
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast - 26.02.2020, 23:26
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast - 27.02.2020, 10:04
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast23 - 27.02.2020, 08:24
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von T. Kaiser - 27.02.2020, 08:56
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von GastHE - 27.02.2020, 10:01
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast - 27.02.2020, 10:25
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Olfros - 27.02.2020, 11:13
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast - 27.02.2020, 22:20
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Crapule - 27.02.2020, 22:26
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast - 27.02.2020, 22:54


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus