27.02.2020, 10:01
Ich halte es auch nur für sinnvoll, keinen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben, wenn man alles nicht ganz so streng sieht und "komisches Gemauschel" an der Tagesordnung ist. Das heißt flexible Zeiten, variierendes Gehalt, Urlaubstage etc. Oder wenn der eine den anderen über den Tisch ziehen will ;-)
An sich ist der Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer allein schon in Sachen Beweiskraft enorm wichtig. Solltest du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben (bisher klingt es ja eher nach einer theoretischen Frage), dann würde ich deinen Arbeitgeber mal auf § 2 NachwG hinweisen. Bei Verstoß dagegen könnten ihm sonst Schadensersatzpflichten bei entsprechenden Pflichtverletzungen erwachsen.
An sich ist der Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer allein schon in Sachen Beweiskraft enorm wichtig. Solltest du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben (bisher klingt es ja eher nach einer theoretischen Frage), dann würde ich deinen Arbeitgeber mal auf § 2 NachwG hinweisen. Bei Verstoß dagegen könnten ihm sonst Schadensersatzpflichten bei entsprechenden Pflichtverletzungen erwachsen.
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Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast - 26.02.2020, 22:58
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast - 26.02.2020, 23:26
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast - 27.02.2020, 10:04
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast23 - 27.02.2020, 08:24
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von T. Kaiser - 27.02.2020, 08:56
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von GastHE - 27.02.2020, 10:01
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast - 27.02.2020, 10:25
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Olfros - 27.02.2020, 11:13
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast - 27.02.2020, 22:20
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Crapule - 27.02.2020, 22:26
RE: Kein schriftlicher Arbeitsvertrag - von Gast - 27.02.2020, 22:54

