03.02.2020, 21:00
Wobei man natürlich bedenken muss, ob Du vorher einen Antrag auf Einstellung mit der Erklärung, anderen Stellen abzusagen, gestellt hast. Daraus ließe sich ggf. und mit viel Mühe ein Erstattungsanspruch hinsichtlich der durch die Absage entstandenen Kosten herleiten. Das wäre tatsächlich interessant
Nachrichten in diesem Thema
Absagen Zusage Staat - von Gastl - 03.02.2020, 10:29
RE: Absagen Zusage Staat - von GAsst - 03.02.2020, 20:58
RE: Absagen Zusage Staat - von GAsst - 03.02.2020, 21:00








