01.02.2020, 11:14
Zu prüfen ist alles, was nicht ganz fernliegend einen Rechtsfehler begründet. Es kann schon sein, dass 7 oder 8 Punkte zu prüfen sind. Hast Du bedeutend mehr "auf dem Zettel", siehst Du Probleme, wo die Person, die die Klausur erstellt hat, keine gesehen hat. § 338 StPO geht immer vor, danach würde ich nach dem Schutzzweck der möglicherweise verletzten Norm vorsortieren.
Nachrichten in diesem Thema
Maßgebliche Punkte in der Revisionsklausur - von NichtStrafrechtler - 01.02.2020, 10:28
RE: Maßgebliche Punkte in der Revisionsklausur - von GAsst - 01.02.2020, 11:14
RE: Maßgebliche Punkte in der Revisionsklausur - von GastHessen - 02.02.2020, 08:04