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  5. Gedankenexperiment 2030
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Gedankenexperiment 2030
Staatsdiener
Unregistered
 
#13
29.01.2020, 23:36
(29.01.2020, 22:24)Auch Bln schrieb:  
(29.01.2020, 18:03)Staatsdiener schrieb:  
(29.01.2020, 16:43)Gedankenexperiment schrieb:  (...)
Meine gedanklichen Szenarien sind folgende:
1) Die Notenvoraussetzungen werden auf ein Ausreichend runtergeschraubt
2) Die Bezahlung wird angehoben und das deutlich
3) Legal-Tech kommt vermehrt zum Einsatz, um gerade kleinere Verfahren von geringerer Bedeutsamkeit effizient abzufertigen
4) Die Beamten-/Richterprivilegien werden ausgebaut (zurzeit ja eher runtergeschraubt)

Mich würden mal eure Zukunftsprognosen interessieren. Eins ist klar: Die Justiz stellt trotz Bewusstsein über das Problem auch heute nicht genügend Leute ein (bzw. findet sie nicht), um die Pensionen später aufzufangen. Ich vermute, dass so manches Bundesland oder vielleicht ganz Deutschland dumm aus der Wäsche schaut, wenn plötzlich aufgrund der ungesunden Altersstruktur das jetzt schon überlastete Justizsystem nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert.

(...)

zu 1)

Dass die Anforderungen auf ausreichend gesenkt werden, halte ich für abwegig, denn ausreichende Examina sind und bleiben unterdurchschnittliche Examina, erst recht dann, wenn Durchfaller hinausgerechnet werden (ohne diese Diskussion bezüglich des Herausrechnens nun wieder anstoßen zu wollen). Leute mit befriedigend im zweiten Examen gibt es genug. Vielleicht wird man z.B. in NRW die Schwelle von 7,76 um bis zu 0,5 senken, aber viel tiefer wird es IMO nicht gehen.

zu 2)

Die R1-Besoldung oriertiert sich in etwa an der Besoldung für den höheren Dienst. Die unteren Stufen in R1 entsprechen in etwa A13, die mittleren Stufen in R1 in etwa A14, die höchsten Stufen in R1 in etwa A15. Würden nun die Justizgehälter stark erhöht, gäbe es mit Sicherheit einen Aufschrei von sämtlichen Mitarbeitern des höheren Dienstes. Vor allem hätten Behörden es dann wohl noch einen Tick schwerer, geeignete Juristen zu finden, wenn die Justiz bei den gleichen Berufsprivilegien noch finanziell deutlich attraktiver wäre. 

Wenn überhaupt an der Besoldung "geschraubt" wird, dann eher in dem Sinne, dass z.B. die Anzahl der Stufen in R1 reduziert und/oder der Aufstieg in R2, R3 usw. einfacher wird, sodass schnellere und größere Gehaltssprünge möglich sind. Denkbar wäre vielleicht noch, dass ein größerer Anteil der Krankenversicherung übernommen wird, sodass von dem Justizgehalt nicht mehr ~250-300 € für die PKV abgehen, sondern nur noch 100-150 €.

GK-Gehälter wird es allerdings in der Justiz niemals geben, davon bin ich überzeugt.

zu 3)

Es wird mehr IT zum Einsatz kommen, das stimmt.

zu 4)

Beamte und Richter haben aktuell schon relativ viele Privilegien. Außerdem stellt sich das gleiche Problem wie oben bei den Gehältern: Gibt man Richtern noch mehr Privilegien, werden andere Beamte das sicherlich nicht kommentarlos hinnehmen.

Ein sehr interessantes Experiment - Danke an den Threadersteller.

Inhaltlich schließe ich mich weitgehend dem Staatsdiener an:

zu 1)
Ein Absinken der Notengrenzen auf 15 in Summe, wobei im zweiten Staatsexamen mindestens befriedigend verlangt würde, halte ich für realistisch. Alternativ Wegfall von Vorgaben für das erste Staatsexamen und ein zweites mit mindestens 7,5. Darunter liegende Notengrenzen halte ich eher für fernliegend. Es gibt einfach zu viele Absolventen, die diese Voraussetzungen erfüllen. Auch halte ich nicht für ausgeschlossen, eher - so wie unter https://www.justiz.sachsen.de/content/1032.htm - gezielt nach Wechslern aus der freien Wirtschaft gesucht wird.

zu 2)
Ich kann mir eher Anreizsysteme ("Zulagen") vorstellen, als Besoldungssteigerungen in der Breite.

zu 3)
Nicht nur durch Legal Tech und  IT, sondern ggf. auch durch rechtspolitische Entscheidungen oder Zuständigkeitsverlagerungen, z.B. auf speziell geschulte Rechtspfleger, könnte eine Entlastung der Richter und Staatsanwälte realisiert werden. Das halte ich für hochwahrscheinlich.


zu 4)
keine Ahnung... An welche hattest Du denn gedacht?

zu 1)

Das LSG NRW stellt bereits über eine solche "Punktsumme" ein, wobei das zweite Examen doppelt gewertet wird. Ich zitere mal von deren Seite:

Die Bewerbung kann schon vor der zweiten juristischen Staatsprüfung, frühestens jedoch nach Beendigung des juristischen Vorbereitungsdienstes eingereicht werden. Die Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Examens sollte mindestens 25,5 Punkte betragen. Bei Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d), die sich durch besondere persönliche Eigenschaften wie Berufserfahrung, insbesondere im Sozialrecht, aber auch besondere Leistungen etwa im Studium, in der ersten Prüfung, der Referendarzeit oder sonstige persönliche Fähigkeiten und Leistungen, die die Persönlichkeit einer Richterin/eines Richters (m/w/d) positiv prägen und die Sie aus dem Bewerberfeld heraushebt, kann die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden.

Ich könnte mir vorstellen, dass man ein derartiges Modell für alle Justizstellen übernimmt und dabei vielleicht 22,0 Punkte verlangt. Damit wäre weiterhin das zweite Examen das wichtigere, aber gleichzeitig würden diejenigen Kandidaten mit einem schwächeren Zweiten nicht mehr per se ausgeschlossen (wie es in NRW der Fall ist).

zu 2)

Zulagen wären auch denkbar. Das größte Problem ist und bleibt aber IMO die Progression. Es ist ja nicht das Einstiegsgehalt, was in der Justiz schlecht ist, denn 90+% aller Akademiker (und auch viele Juristen) verdienen zum Berufseinstieg unter den umgerechneten ~60-65k brutto. Es dauert aber eine gefühlte Ewigkeit, bis man denn in die oberen R1-Regionen vorstößt. 

zu 4)

Keine Ahnung, was man Richtern da noch realistisch(!) anbieten könnte. Der Vorschlag von weiteren Privilegien kam ja auch nicht von mir. :) 

Ich würde vorerst versuchen, das Personalproblem mit etwas besseren finanziellen Anreizen und leichter Absenkung der Anforderungen zu lösen.

Zitat: Gleichzeitig werden die Studienanfänger- und Juristenzahlen nicht steigen, warum auch?


Ich habe oben eine Grafik verlinkt. Zumindest in den Jahren sind die Absolventenzahlen im ersten Examen vergleichsweise stark angestiegen. Ob das nur ein Strohfeuer war (doppelte Abiturjahrgänge -> mehr Jurastudenten -> mehr Juraabsolventen) oder aber die Zahlen wieder auf dem Niveau um die 10.000 pro Jahr verbleiben, wird man sehen. Es ist ja nicht so, dass Jura ein völliges Exotenfach wäre, das niemanden interessiert. Die "Absolventendelle" ab den späten 00er-Jahren dürfte u.a. auch darauf resultieren, dass der Markt nach der Juristenschwemme in den späten 90ern gesättigt war und vielfach vom Jurastudium abgeraten wurde. Selbst 2007, als ich angefangen habe, haben diverse Verwandte die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, wie ich denn nur Jura studieren könne.

Langfristig halte ich den Studiengang übrigens für reformbedürftig und ich denke, früher oder später wird auch das Staatsexamen abgeschafft. In den Bachelor-Master-Studiengängen hat man nach drei Jahren seinen ersten Abschluss, bei Jura ist alles auf das/die Examen fixiert und wenn das misslingt, waren mitunter 7, 8 Jahre Studienzeit (inkl. Wiederholungsversuche) für die Katz. Allein die Tatsache, dass jährlich Tausende zu privaten(!) Repetitorien pilgern, die einem den Stoff ins Hirn hemmern (sic!) sollen, ist absoluter Irrsinn. Aber das ist OT, deswegen belasse ich es dabei...
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Nachrichten in diesem Thema
Gedankenexperiment 2030 - von Gedankenexperiment - 29.01.2020, 16:43
RE: Gedankenexperiment 2030 - von übertrieben - 29.01.2020, 16:55
RE: Gedankenexperiment 2030 - von Gast - 29.01.2020, 16:59
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RE: Gedankenexperiment 2030 - von Gast - 29.01.2020, 22:35
RE: Gedankenexperiment 2030 - von Gast - 29.01.2020, 22:39
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RE: Gedankenexperiment 2030 - von Anwalt - 30.01.2020, 10:47
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RE: Gedankenexperiment 2030 - von Gast - 30.01.2020, 17:47
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RE: Gedankenexperiment 2030 - von GAsst - 30.01.2020, 22:48
RE: Gedankenexperiment 2030 - von Anwalt - 31.01.2020, 12:22
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RE: Gedankenexperiment 2030 - von Gast - 01.02.2020, 19:13


 

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