21.01.2020, 10:39
(21.01.2020, 08:53)Gast schrieb:(21.01.2020, 00:35)Gast schrieb:(20.01.2020, 18:31)Nixe schrieb: Nach der Notendefinition gilt ja erst ein VB als überdurchschnittlich.
Hä?
Ich zitiere mal aus der "JurPrNotSkV":
Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung:
§ 1 Notenstufen und Punktzahlen
(...) vollbefriedigend (…) eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung = 10 bis 12 Punkte
Ich denke, Nixe bezog sich auf diese geltende Definition.
Das bezieht sich allerdings auf die Anforderungen, nicht auf den Durchschnitt der Noten.
Ich glaube im 2. war der Durschnitt 7,2 oder so. Von daher bist du drüber.
Im Übrigen: Herzlichen Glückwunsch. Mit den Noten stehen dir die allermeisten Türen offen (insb. die, die "nur" "überdurchschnittliche Examina" fordern).
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Überdurchschnittliche Examina - von Nixe - 20.01.2020, 18:31
RE: Überdurchschnittliche Examina - von Gas - 20.01.2020, 18:51
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