16.01.2020, 11:14
(15.01.2020, 21:33)Richterin SH schrieb: Eingestellt wird in dem LG-Bezirk, der am meisten Bedarf hat. Bei mehreren Bewerbern und mehreren Bezirken mit Bedarf, werden auch Wünsche berücksichtigt.
Ehepartner und Haus spielen keine Rolle (jedenfalls ist eine Kollegin mit guten Noten, weder zu Wunschbezirk 1 noch 2 gekommen). Auf Kinder wird wohl eher Rücksicht genommen.
Einsatzorte werden ziemlich kurzfristig bekannt gegeben, bei der Ersteinstellung bekommst du beim 2. Gespräch am OLG regelmäßig gesagt, welcher Bezirk den größten Bedarf hat - jedenfalls dann, wenn die Einstellung bald erfolgt. Das konkrete Gericht erfährst du noch später, ggf erst ca 2 Wochen vor Beginn.
Vor Versetzungen bekommst du auch eher wenige Wochen vorher Bescheid, Tendenzen gibt es wohl schon vorher.
Du wirst in einem LG-Bezirk eingestellt und bleibst während der Probezeit auch in diesem Bezirk. Wechsel zwischen den Bezirken sind nach 2 Jahren möglich, wenn es einen Tauschpartner gibt und alle Gremien zustimmen.
Zumindest im LG-Bezirk Kiel will der aktuelle Präsident eher lange Bleibezeiten in den Gerichten (ca 1 Jahr).
Vielen Dank für die ausführliche Antwort :shy: Das beruhigt mich zumindest schon einmal etwas.
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Verwendungsort Richter in SH, NDS - von Unetnschlossener - 14.01.2020, 13:13
RE: Verwendungsort Richter in SH, NDS - von SHR - 14.01.2020, 16:07
RE: Verwendungsort Richter in SH, NDS - von Gast - 14.01.2020, 17:49
RE: Verwendungsort Richter in SH, NDS - von Der echte Norden - 14.01.2020, 19:46
RE: Verwendungsort Richter in SH, NDS - von Unentschlossener - 15.01.2020, 17:29
RE: Verwendungsort Richter in SH, NDS - von Richterin SH - 15.01.2020, 21:33
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RE: Verwendungsort Richter in SH, NDS - von Gast - 17.01.2020, 18:27
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