Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
13.01.2020, 08:59
Moin, ich bin kein Steuerrechtler, daher basieren meine Angaben auf meinen Erfahrungen.
Du kannst für die vergangenen 4 Jahre machen. Was du natürlich nicht machen kannst, ist die Belastung der vorvergangenen 3 Jahre im letzten Jahr geltend zu machen. Für 2016-2018 eine Erklärung abzugeben ergibt also nur Sinn, wenn du dort Steuern gezahlt hast, also Einkünfte hattest.
Solltest du nicht verpflichtet sein zur Abgabe (also insbesondere keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit haben, etwa Korrekturen oder AG-Leitungen), hast du bis zum 31.12.2023 Zeit. Es ergibt m.E. wenig Sinn, lange zu warten, weil im Zweifel Wissen oder Belege (die du auf Nachfrage vorlegen musst) mit fortschreitender Zeit verloren gehen. Das musst du aber selbst wissen.
Ich hab meine erste Erklärung mit QuickSteuer gemacht. Die Berechnung war tatsächlich falsch, weshalb ich es seither ohne Hilfe mache.
Du kannst für die vergangenen 4 Jahre machen. Was du natürlich nicht machen kannst, ist die Belastung der vorvergangenen 3 Jahre im letzten Jahr geltend zu machen. Für 2016-2018 eine Erklärung abzugeben ergibt also nur Sinn, wenn du dort Steuern gezahlt hast, also Einkünfte hattest.
Solltest du nicht verpflichtet sein zur Abgabe (also insbesondere keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit haben, etwa Korrekturen oder AG-Leitungen), hast du bis zum 31.12.2023 Zeit. Es ergibt m.E. wenig Sinn, lange zu warten, weil im Zweifel Wissen oder Belege (die du auf Nachfrage vorlegen musst) mit fortschreitender Zeit verloren gehen. Das musst du aber selbst wissen.
Ich hab meine erste Erklärung mit QuickSteuer gemacht. Die Berechnung war tatsächlich falsch, weshalb ich es seither ohne Hilfe mache.
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Steuererklärung nach dem Referendariat - von taxlaw - 07.01.2020, 13:30
RE: Steuererklärung nach dem Referendariat - von GAsst - 13.01.2020, 08:59
RE: Steuererklärung nach dem Referendariat - von Gast - 14.01.2020, 20:39
RE: Steuererklärung nach dem Referendariat - von Gast - 16.01.2020, 13:03
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RE: Steuererklärung nach dem Referendariat - von Essen - 13.01.2020, 10:29