12.01.2020, 11:05
(12.01.2020, 10:52)Gast schrieb:(12.01.2020, 00:43)Gast schrieb: Allein schon um den Kurzurlaub genießen und abschalten zu können, sollte er die 2 Tage Urlaub nehmen - dafür sind Urlaubstage da. Es kann immer passieren, dass du - wenn im Dienst - kontaktiert wirst oder spontan Krankheitsvertretung oder Urlaubsvertretung für Kollegen machen musst.
Oder dass du zu Gericht musst, wenn eine einstweilige Verfügung reinkommt.
Eben. Aus dem homeoffice heraus arneiten
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Reisen ohne Urlaub als Richter - von Gast2867 - 11.01.2020, 21:54
RE: Reisen ohne Urlaub als Richter - von Gast - 12.01.2020, 00:43
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