25.12.2019, 17:52
Zu meiner Person möchte ich nichts preisgeben, außer, dass ich im höheren Justizdienst beschäftigt bin. In Berlin absolviert man in der Regel in der Probezeit drei, manchmal auch "nur" zwei oder auch vier Stationen. Damit kann man - es sei denn man ist gerade ganz am Anfang - auch zu verschiedenen Stellen etwas schreiben. Im Übrigen gebe ich hier nur meine persönlichen Eindrücke wieder bzw. das, was die berühmte Nahbereichsempirie hergibt.
Wie gesagt kenne ich zwei Personen, die jeweils mit einer einmaligen reaktiven depressiven Episode eingestellt worden sind. Beide wurden auch lebenszeiternannt, nachdem sie in der Probezeit keine signifikanten Ausfallzeiten (mit irgendetwas) hatten. Von daher erscheinen mir überwundene Erkrankungen einer Ernennung nicht entgegen zu stehen.
Man sollte sich immer vor Augen halten: Die Berufe des Richters oder des Staatsanwalts sind anspruchsvoll - der Akten- und Entscheidungsdruck, die Verantwortung und ggf. auch der persönliche Umgang mit den Parteien/Verfahrensbeteiligten erfordern nicht nur solide juristische Kenntnisse, sondern auch eine gewisse Entscheidungsfreude, Selbstorganisationstalent und Belastbarkeit. Gerade in bestimmten Bereichen - z.B. Asylrecht, Betreuungsrecht, Strafrecht, Arzthaftungsrecht, Familienrecht - kommt man regelmäßig auch mit menschlichen Schicksalen in Berühung, die ein gutes Maß an Einfühlungsvermögen und Abgenzungsfähigkeit verlangen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass bestimmte Erkrankungen dabei hinderlich sein können. Daher würde ich raten, im Zweifel das offene Gespräch mit den eigenen Ärzten/Therapeuten und dem Amtsarzt zu suchen.
Und schließlich: Wenn Ihr zum Amtsarzt geladen werdet, dann habt Ihr das strukturierte Interview ja schon erfolgreich gemeistert. Damit habt Ihr das engste Nadelör schon passiert.
Wie gesagt kenne ich zwei Personen, die jeweils mit einer einmaligen reaktiven depressiven Episode eingestellt worden sind. Beide wurden auch lebenszeiternannt, nachdem sie in der Probezeit keine signifikanten Ausfallzeiten (mit irgendetwas) hatten. Von daher erscheinen mir überwundene Erkrankungen einer Ernennung nicht entgegen zu stehen.
Man sollte sich immer vor Augen halten: Die Berufe des Richters oder des Staatsanwalts sind anspruchsvoll - der Akten- und Entscheidungsdruck, die Verantwortung und ggf. auch der persönliche Umgang mit den Parteien/Verfahrensbeteiligten erfordern nicht nur solide juristische Kenntnisse, sondern auch eine gewisse Entscheidungsfreude, Selbstorganisationstalent und Belastbarkeit. Gerade in bestimmten Bereichen - z.B. Asylrecht, Betreuungsrecht, Strafrecht, Arzthaftungsrecht, Familienrecht - kommt man regelmäßig auch mit menschlichen Schicksalen in Berühung, die ein gutes Maß an Einfühlungsvermögen und Abgenzungsfähigkeit verlangen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass bestimmte Erkrankungen dabei hinderlich sein können. Daher würde ich raten, im Zweifel das offene Gespräch mit den eigenen Ärzten/Therapeuten und dem Amtsarzt zu suchen.
Und schließlich: Wenn Ihr zum Amtsarzt geladen werdet, dann habt Ihr das strukturierte Interview ja schon erfolgreich gemeistert. Damit habt Ihr das engste Nadelör schon passiert.
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Amtsärztliche Untersuchung - von Gast - 20.11.2019, 11:48
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