17.12.2019, 11:53
(15.12.2019, 02:44)GAsst schrieb:(14.12.2019, 23:29)Gast schrieb:(14.12.2019, 18:29)Gast schrieb:(14.12.2019, 13:33)Gast schrieb: ich hab auch Depressionen (ohne Selbstverletzungen) in meiner Biografie...
Mich würden daher auch Antworten auf die ursprüngliche Frage sehr interessieren.
Lügen werde ich nicht, aber ich möchte schon, dass es mir jetzt nicht alles kaputt macht.
Meine Depression habe ich erst seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt :D
Nicht lustig...
Schon ein bisschen, halt sehr dunkel.
Mich interessiert diese Frage auch. Und wenn man epidemiologischen Studien vertrauen darf, wird es künftig auch noch mehr Leute interessieren. Das führt zusammen mit dem demografischen Wandel dazu, dass sich die Einstellungsbehörden wohl ein bisschen offener zeigen müssen.
Ansonsten ist das natürlich eine Einzelfallentscheidung. Zwei Beispiele, jeweils nach neuer BVerwG-Rspr.:
- das VG Düsseldorf hat eine Klage abgewiesen, mit der sich eine angestellte Lehrerin gegen die Ablehnung der Verbeamtung gewandt hat. Die Lehrerin war während ihres Studiums und Refs mehrere Male, teilweise über einige Monate hinweg, in stationärer Behandlung depressiver Episoden
- das VG Köln hat einer Klage stattgegeben, mit der ein Feuerwehrsanwärter (oder so Ähnlich) gegen seine Umwandlung Beamter auf Probe-> Lebenszeit vorgegangen war. Das VG hat herausgestellt, dass die Amtsärztin sagte, es gebe keine Erkenntnisse, ob man bei 2 Episoden "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" vorzeitig dienstunfähig wird. Zudem wurde konstatiert, dass 2 Episoden+3 Monate Fehlzeit noch nicht darauf schließen lassen, dass man längere Fehlzeiten eintreten werden. Hier lässt sich also die neue Rspr. rauslesen, dass Zweifel an der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zulasten der Einstellungsbehörde gehen
Ich glaube, dass Lehrerin-Urteil ist aber noch zum alten Recht, weil von 2010 oder?
Ich persönlich würde mich zwar sehr freuen, sehe jedoch keine echte Beweislastumkehr in der Änderung, wenn der Maßstab auch zugunsten der Bewerber herabgesetzt wurde; zudem befürchte ich, dass die Amtsärzte davon nicht wirklich Ahnung haben und sich der sehr (!) eingeschränkten gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit bewusst sind und es nur davon abhängt, ob die einem im Einzelfall gut gesonnen sind oder nicht.
Rechtsstaatlich bedenklich! Zumal nahezu jeder mal eine psychische Erkrankung gehabt haben dürfte, wenn auch nicht jeder in entsprechender Behandlung war!
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Amtsarzt -psychische Vorerkrankungen - von Gast - 13.12.2019, 12:55
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