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  5. Amtsarzt -psychische Vorerkrankungen
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Amtsarzt -psychische Vorerkrankungen
RichterpopichterNRW
Unregistered
 
#20
15.12.2019, 18:24
(15.12.2019, 17:23)Gast schrieb:  kennst du zufällig noch "krankere" Fälle?
Ohne dein Leiden kleinmachen zu wollen, aber ich finde eine ambulante und dann noch Kurzzeittherapie kann einfach auch kein Hindernis sein...
Ich finde halt ein langer Zeitraum und stationäre Behandlung klingt natürlich erstmals dramatisch, aber wenn es im Rahmen der Pubertätszeit war und schon länger her ist, dürfte es doch auch kein ernsthaftes Hindernis sein, also für eine Prognose auf die Zukunft gerichtet.
Aber das Lehrerin-Urteil von weiter oben klingt so, als wäre es damit von vornherein aussichtslos...
Für sowas scheint es auch keine positiven Erfahrungsberichte zu geben :-(
Kann der Amtsarzt einem eigentlich noch etwas über eine Ungeeignet-Beurteilung hinaus? Wenn er einen für schwer krank hält?



Also ich kenne keinen persönlich bzw. im Kollegenkreis breitet man üblicherweise nicht seine Krankheitsgeschichte aus. (Kenne lediglich jemanden, der trotz einer Wahnerkrankung im öffentlichen Dienst eingestellt wurde, aber halt als Angestellter.) Nach meinem persönlichen Judiz ist eine auch gravierendere psychische Erkrankung, wenn sie eine lange Zeit her ist und die Beschwerden nicht erneut aufgetreten sind, kein Hindernis. Entscheidend ist ja nicht, was in der Vergangenheit war, sondern was in der Zukunft droht. Wenn jemand im Alter von 16 Jahren oder so eine oder auch mehrere schwere depressive Episoden hatte, aber seither beschwerdefrei und jetzt Mitte bis Ende 20 ist, wird man das kaum als "tatsächliche Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist" werten können. Der Unterschied zum Lehrerin-Urteil (das ich allerdings auch nur soweit kenne, wie es GAsst dargestellt hat) liegt m.E. darin, dass hier die Krankheitsepisoden während des Studiums und des Refs aufgetreten sind, also kurz vor Dienstantritt und damit wohl nicht als pubertätsbedingt o.ä. erklärbar waren.

Aus meiner Sicht würde sich da sogar die Frage stellen, ob man so lange zurückliegende Erkrankungen überhaupt angeben muss. Rein praktisch würde ich in einem solchen Fall zunächst mal das entsprechende Feld im Anamnesebogen freilassen und den Amtsarzt fragen, ob ihn solche alten Sachen überhaupt interessieren. Für den Fall, dass es ihn interessiert, sollte man allerdings die entsprechenden Bescheinigungen parat haben, wie auch eine Erklärung, die idealiter das episodenhafte der Krankheit herausstellt, sowie dass man schon seit Jahren keine entsprechenden Probleme mehr hat. Am besten mit der eigenen Erfahrung untermauert (hier lohnt sich dann z.B. der oben von jemandem schon angemerkte Rückgriff darauf, dass man das psychisch doch sehr fordernde zweite Examen gemeistert hat).

Und nein, außer, dass er Dich für untauglich erklärt, kann der Amtsarzt nichts veranlassen. Er kann Dir allenfalls Ratschläge geben, auch, wenn er glaubt, Du seist schwer krank. Es hat jeder das Recht, schwer krank zu sein und sich nicht helfen zu lassen. (Anders mag das aussehen, wenn Du eine PsychKG-relevante eigen- oder Fremdgefährdung erkennen lässt. In dem Fall wäre dann auch die Frage nach der diensttauglichkeit beantwortet. Ist aber eher unwahrscheinlich, dass es dazu kommt, da müsstest Du schon deutliche Anzeichen für Suizidalität, Wahngedanken o.ä. aufweisen.)
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