15.12.2019, 17:23
(15.12.2019, 11:58)RichterpopichterNRW schrieb: Ich hatte ungefähr drei Jahre vor meiner Ernennung mit Panikattacken und depressiver Verstimmung zu kämpfen und habe eine ambulante Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) gemacht, die ich ca. anderthalb Jahre vor der amtsärztlichen Untersuchung abgeschlossen hatte. Vor der Untersuchung habe ich mir von meinem behandelnden Psychiater und von meiner Psychtotherapeutin jeweils schriftliche Bescheinigungen geben lassen, aus denen die Diagnose, die Behandlung und deren erfolgreicher Abschluss hervorging, ohne Details. Die Bescheinigungen habe ich der Amtsärztin vorgelegt. Sie hat dann noch ein bisschen was dazu gefragt, u.a., was die Erkrankung ausgelöst hat und wie mir die Therapie geholfen hat. Ich musste niemanden von der Schweigepflicht entbinden und habe ein positives Gutachten bekommen. (Die Ärztin sagte mir, sie müsse noch darüber nachdenken, ob sie noch weitere Unterlagen benötigt, aber dass sie keine Schweigepflichtentbindung haben wollte, habe ich dann schon mal als gutes Zeichen gewertet.)
Generell ist es so, dass seit BVerwG, Urteil vom 25.07.2013, Az. 2 C 12.11 gilt: "Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist."
Eine psychische Vorerkrankung rechtfertigt eine solche Prognose (die sich ja über einen Zeitraum von regelmäßig mehr als 30 Jahren erstreckt) nicht grundsätzlich. Bei chronischen und/oder schweren psychiatrischen Krankheiten, etwa einer manifesten bipolaren Störung oder einer Schizophrenie, mag das anders aussehen, aber nur weil jemand mal eine depressive Episode gehabt hat, ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass er vor der Pensionierung dienstunfähig wird. Erst recht gilt das, wenn die Erkrankung schon länger her und man seitdem beschwerdefrei ist. Deswegen würde ich mir z.B. bei Ritznarben aus der Jugendzeit, wie im zweiten Beitrag in diesem Thread, keine Sorgen machen.
M.E. sollte man - wie ich es getan habe - vor der Untersuchung mit seinen Behandlern sprechen und sich den erfolgreichen Behandlungsabschluss attestieren lassen. Die wissen in der Regel auch, wie man das möglichst "amtsarztfreundlich" formuliert. Bei der Untersuchung selbst gilt: Das ist keine Beichte. Was man dort erzählt, muss zur medizinischen Vorgeschichte passen, wie sie bei den Ärzten/Therapeuten dokumentiert ist, aber man sollte das Thema nicht ohne Not zu groß machen. Man muss mit Nachfragen zur Erkrankung rechnen und sollte sich daher im Vorfeld vernünftige Antworten überlegen.
kennst du zufällig noch "krankere" Fälle?
Ohne dein Leiden kleinmachen zu wollen, aber ich finde eine ambulante und dann noch Kurzzeittherapie kann einfach auch kein Hindernis sein...
Ich finde halt ein langer Zeitraum und stationäre Behandlung klingt natürlich erstmals dramatisch, aber wenn es im Rahmen der Pubertätszeit war und schon länger her ist, dürfte es doch auch kein ernsthaftes Hindernis sein, also für eine Prognose auf die Zukunft gerichtet.
Aber das Lehrerin-Urteil von weiter oben klingt so, als wäre es damit von vornherein aussichtslos...
Für sowas scheint es auch keine positiven Erfahrungsberichte zu geben :-(
Kann der Amtsarzt einem eigentlich noch etwas über eine Ungeeignet-Beurteilung hinaus? Wenn er einen für schwer krank hält?
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Amtsarzt -psychische Vorerkrankungen - von Gast - 13.12.2019, 12:55
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