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  5. Justiz Berlin
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Justiz Berlin
Gast
Unregistered
 
#31
03.12.2019, 12:29
(03.12.2019, 12:02)Gast schrieb:  
(03.12.2019, 09:16)Auch Bln schrieb:  Auch wenn die Position unbeliebt machen dürfte: es gibt einen Grund, weswegen Justiz und GKs bzw. Boutiquen an Notengrenzen festhalten.

Es ist einfach sehr wahrscheinlich, dass jemand, der im zweiten Examen 8,x oder mehr geschafft  hat, auch das Zeug zum Richter bzw. guten Associate mitbringt. Denn wer über solide juristische Kenntnisse und Methodik sowie Entschlusskraft und schnelle Auffassungsgabe verfügt, bekommt die 8 plus meistens irgendwie hin.

Dagegen ist bei unter 7,0 im Zweiten meist tatsächlich irgendwo der Wurm drin - und zwar meist nicht in Form einer bloßen Prüfungsangst.

Die Frage ist, ob die Just


Grenzen braucht man immer; das ist klar. Aber selbst das OLG Hamm schreibt, dass man nur bedingt Einfluss auf seine Note hat. So what? Wer das Examen besteht - ja, ich meine auch die mit 4,0 - kann juristisch arbeiten. Und wenn nur "gute" Leute in der Justiz, etc arbeiten würden, dann würden die Berufungskammern und der BGH schlicht viel weniger zu tun haben. Es werden doch ständig Urteile, teilweise wegen gravierenden Rechtsfehlern, aufgehoben. 

95 % der Weltwirtschaft händelt es nunmal anders: Man schaut sich nunmal den Lebenslauf an. Und in der akuten Not, wo wirklich Menschen aus der U - Haft entlassen werden und Verfahren bis zu 3 -4 Jahre dauern finde ich es angebracht, Menschen mit der Befähigung zum Richteramt eine Chance zu geben. Mal ehrlich; geht es bei den Noten wirklich um die Qualität? Sagt es wirklich so viel über das juristische Können aus, ob jemand nun 6 oder 9 Punkte; 4 oder 7 hat? Wie viel Glück etc. darin steckt ist doch klar. Es geht doch vielmehr um das Image: Treu nach dem Motto: "ich habe früher 2 mal VB gebraucht, also brauchen die Anderen das auch" oder " was sollen ANDERE Juristen von uns denken, wenn wir ab ausreichend einstellen". Und das ist kein Gerede, sondern höre ich ständig von Kollegen. Der Mandant oder die Parteien im Rechtsstreit kennen deine Note nunmal nicht.

Wenn das Examen wirklich die Leistung von 5 Jahren Studium wiederspiegeln würde, sodass man konstant gute Leistung erbringen muss dafür, dann sei es geschenkt. Aber nur weil jemand gut im Zivilrecht ist, da stets zweistellig schreibt, im Öffrecht und Strafrecht gerade so durchkommt, dann durch die Mündliche aufs VB gehoben wird und am Ende als Strafrichter arbeitet.... ich weiß ja nicht, ob das so gut ist für den Ratsuchenden. 

Aber na ja. Ist halt so weil ist halt so.

Wenn Du Dir mal die Statistiken zu den Erfolgsaussichten von Rechtsmittel anschauen würdest, dann würdest Du den blanken Populismus Deiner Aussage erkennen. Nehmen wir etwa die Revision gegen Urteile der Landgerichte in Strafsachen. Die Erfolgsquote beim BGH liegt bei sagenhaften 3% im Jahr, dennoch legen die Anwälte geradezu standartmäßig gegen jedes Urteil Rechtmittel ein. Aus dem grad der Beschäftigung der Rechtsmittelinstanzen auf die Qualität der Tatsacheninstanz zu schließen ist daher gelinde gesagt sehr gewagt.

Jedenfalls gewagt finde ich es auch, dass Du es befremdlich findest, dass ein "inselbegabter" Zivilrechtler bei erfüllen der Notenvoraussetzungen Strafrichter werden kann, wohingegen Du es Dich dafür einsetzt, dass ein Kandidat der in allen Rechtsgebieten keine besonderen Begabungen zu haben scheint Richter werden können muss.

Das wirkt alles doch wenig durchdacht...
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Justiz Berlin - von Gast - 29.11.2019, 00:10
RE: Justiz Berlin - von Gast - 29.11.2019, 08:41
RE: Justiz Berlin - von GJPAAAH(BE) - 29.11.2019, 09:01
RE: Justiz Berlin - von GJPAAAH(BE) - 29.11.2019, 09:02
RE: Justiz Berlin - von Gast - 29.11.2019, 10:17
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RE: Justiz Berlin - von Gast - 03.12.2019, 12:44
RE: Justiz Berlin - von Gast - 03.12.2019, 12:46
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