27.10.2019, 19:37
Danke für die ausführliche Antwort.
Für 1a / 1b kann ich Deine Lösung nachvollziehen. Ich habe auch schon überlegt, an der konkreten Stelle im Sachbericht auch auf die Beweismittel einzugehen. Also z.B.: "T übergoss den O mit Benzin und zündete das Benzin an. T bestreitet, dass er den T dabei habe töten wollen. Bezüglich des Ergebnisses der Beweisaufnahme verweise ich auf die rechtliche Würdigung."
So ist der Zusammenhang nicht zerrissen und es ist aber klar, dass ich hier nicht die rechtliche Würdigung vorwegnehmen will.
Nebenbei: man liest überall, man solle es so machen wie im Urteil. In dem Fall müsste ich ja (angenommen, ich komme in der Würdigung zu dem Ergebnis kommen, T handelte vorsätzlich) hier schon schreiben: "Dabei nahm T den Tod des O billigend in Kauf". Das kommt mir komisch vor, wenn es dann hinten so ein Schwerpunkt ist.
1c finde ich eine super Lösung, danke!
2. Also ich habe nicht die neueste Auflage vom Jäckel hier. In der Auflage, die ich habe geht es um die Revision aus Sicht des Revisionsgerichts. Das Beispiel hat Jäckel übrigens abgeschrieben aus einem JA Aufsatz aus den 90ern, den ich dazu auch gelesen habe. Wie auch immer. In den Vorträgen auf der Seite des LJPA sind die Revisionsklausuren aber immer aus Anwaltssicht. Ich vertraue hier aber mal auf die Aussage, dass es ok ist, solange es verständlich ist.
Für 1a / 1b kann ich Deine Lösung nachvollziehen. Ich habe auch schon überlegt, an der konkreten Stelle im Sachbericht auch auf die Beweismittel einzugehen. Also z.B.: "T übergoss den O mit Benzin und zündete das Benzin an. T bestreitet, dass er den T dabei habe töten wollen. Bezüglich des Ergebnisses der Beweisaufnahme verweise ich auf die rechtliche Würdigung."
So ist der Zusammenhang nicht zerrissen und es ist aber klar, dass ich hier nicht die rechtliche Würdigung vorwegnehmen will.
Nebenbei: man liest überall, man solle es so machen wie im Urteil. In dem Fall müsste ich ja (angenommen, ich komme in der Würdigung zu dem Ergebnis kommen, T handelte vorsätzlich) hier schon schreiben: "Dabei nahm T den Tod des O billigend in Kauf". Das kommt mir komisch vor, wenn es dann hinten so ein Schwerpunkt ist.
1c finde ich eine super Lösung, danke!
2. Also ich habe nicht die neueste Auflage vom Jäckel hier. In der Auflage, die ich habe geht es um die Revision aus Sicht des Revisionsgerichts. Das Beispiel hat Jäckel übrigens abgeschrieben aus einem JA Aufsatz aus den 90ern, den ich dazu auch gelesen habe. Wie auch immer. In den Vorträgen auf der Seite des LJPA sind die Revisionsklausuren aber immer aus Anwaltssicht. Ich vertraue hier aber mal auf die Aussage, dass es ok ist, solange es verständlich ist.
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