02.10.2019, 14:21
(02.10.2019, 11:01)Gast RLP schrieb: Ich geb dir ne Entscheidungshilfe mit:
Guck nicht auf das Bruttogehalt, wenn es darum geht. Rechne dir aus, was du jeweils netto im Monat hättest, das ist für dich wesentlich interessanter. Da wird der Unterschied dann auch deutlich geringer sein. Und stell dir dann die Frage, ob du für die GK dein komplettes Privatleben einstellen willst, für das bisschen mehr netto.
Ich würde jedem, der von mir ne "ständige Verfügbarkeit" fordert, den Vogel zeigen. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden ;)
Das stimmt halt schon mal nicht, da aufgrund des Gehalts deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherungen es deutlich weniger Abzüge gibt. Ich habe aus der Praxis erlebt, dass es bei GK durchaus Unterschiede gibt. In einigen Kanzleien ist idR um und bei 1945/20 Uhr der Standard, in anderen zwischen 21-22 Uhr. Wochenendarbeit kann man bei uns an einer Hand im Jahr abzählen, was bei anderen Kanzleien wiederum normaler ist.
Man braucht aber nicht zu denken, dass im Mittelstand um 18 Uhr der Stift fallen gelassen wird. Mir scheint da eher ein Ende von regelmäßig zwischen 19 und 20 Uhr der Fall (oder später) zu sein. Ich habe dann lieber die gut 30.000 (oder mehr) brutto mitgenommen. Aber das muss auch jeder selbst wissen.
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Entscheidung - von Gast1234 - 02.10.2019, 09:47
RE: Entscheidung - von Gast - 02.10.2019, 09:51
RE: Entscheidung - von Gast RLP - 02.10.2019, 11:01
RE: Entscheidung - von Gast - 02.10.2019, 14:21
RE: Entscheidung - von Anwalt - 02.10.2019, 14:29
RE: Entscheidung - von Ri HH - 02.10.2019, 11:28
RE: Entscheidung - von LeAnwalde - 04.10.2019, 14:30








