16.09.2019, 16:07
(16.09.2019, 12:22)Gast schrieb: Auch wenn ich aus SH komme (und wir dort ja ein recht liberales Glücksspielrecht haben) hat mich das Notenroulette des GPA schier umgehauen.
Heute kamen die Ergebnisse. Beste Klausur: ein unvollständiges Fragment, ein paar hingeklatschte Ideen, pure Verzweifelung --> 10 Punkte.
Gegenbeispiel: ÖR II: War mir sicher, den prozessualen Kniff erkannt zu haben und materiell eine saubere Lösung hingezimmert bekommen zu haben - 3 Punkte.
Und - da die Frage hier aufkam: Man besteht auch StR-Klausuren ohne Anklageschrift.
Beste, erleichterte Grüße aus dem Norden!
Haha da fragt man sich ja schon, wozu es das zweite Examen gibt. Das A Gutachten beherrscht man im 1. Examen, das B-Gutachten ist meist nicht annähernd so umfangreich und könnte man mit StPO Zusatzfragen auch im 1. Examen abdecken. Das einzig praxisrelevante ist die Anklageschrift und das ist denen egal. Einfach nur... Hä.
Glückwunsch an Dich :)
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die Examenslotterie - von Gast - 16.09.2019, 12:22
RE: die Examenslotterie - von BinNurZuGast - 16.09.2019, 12:34
RE: die Examenslotterie - von Gast - 16.09.2019, 12:41
RE: die Examenslotterie - von ohmanohman - 16.09.2019, 15:14
RE: die Examenslotterie - von Zeitprobleme - 16.09.2019, 16:00
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RE: die Examenslotterie - von Gast - 17.09.2019, 09:36
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RE: die Examenslotterie - von Gast - 16.09.2019, 18:44
RE: die Examenslotterie - von Gast - 16.09.2019, 19:08