09.09.2019, 09:58
(09.09.2019, 06:57)NRWTyp schrieb: § 10 DRiG dürfte die Frage bundesweit beantworten. In Strafsachen darf ein Referendar keine Verhandlung leiten, dementsprechend gibt's keine Sitzungsvertretung, wenn Du einem Strafrichter zugewiesen bist.
Ich bin mir sicher, die Frage bezog sich auf sitzungsvertretung der StA. In Hessen ist das bspw. Üblich, auch wenn man einem Strafrichter zugewiesen ist. Wie das in Bayern gehandhabt wird, weiß ich leider nicht. Aber der Ausbilder/AG-Leiter wird weiterhelfen können.
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Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von Gast - 08.09.2019, 11:20
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von NRWTyp - 09.09.2019, 06:57
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von Gastling - 09.09.2019, 09:58
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von Fragensteller - 09.09.2019, 11:05
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von HHTyp - 09.09.2019, 09:58
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von Gast4645645 - 09.09.2019, 16:32
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von Fragensteller - 09.09.2019, 17:03
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von HHH - 09.09.2019, 18:43
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von GHH - 10.01.2020, 15:42