09.09.2019, 09:58
Dass Referendare keine Verhandlungen als Strafrichter leiten können, ist klar.
Ich verstehe deine Frage dahingehend, ob du als Referendar die StA vertreten darfst. Jedenfalls bei uns in Hamburg ist es auch bei Zuweisung an den Strafrichter möglich für einige Wochen bei der StA zu hospitieren und dort Sitzungsvertretungen zu machen.
Ich verstehe deine Frage dahingehend, ob du als Referendar die StA vertreten darfst. Jedenfalls bei uns in Hamburg ist es auch bei Zuweisung an den Strafrichter möglich für einige Wochen bei der StA zu hospitieren und dort Sitzungsvertretungen zu machen.
Nachrichten in diesem Thema
Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von Gast - 08.09.2019, 11:20
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von NRWTyp - 09.09.2019, 06:57
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von Gastling - 09.09.2019, 09:58
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von Fragensteller - 09.09.2019, 11:05
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von HHTyp - 09.09.2019, 09:58
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von Gast4645645 - 09.09.2019, 16:32
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von Fragensteller - 09.09.2019, 17:03
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von HHH - 09.09.2019, 18:43
RE: Sitzungsvertretung in Bayern auch bei Strafrichter - von GHH - 10.01.2020, 15:42