03.09.2019, 18:51
Hallo,
ich hab das 2. Examen - schriftlich - bestanden. Leider konnte ich auf die Klausuren aus verschiedensten Gründen praktisch nicht lernen. Folglich ist die Punktzahl auch nur 4,12. Dass ich aber das Mündliche bestehe, daran habe ich mit Blick auf den Aktenvortrag, den ich in dem Rechtsgebiet halten werde, das mir am besten liegt, wenig Bedenken.
Jedenfalls hatten wir kürzlich einen Karrieretag. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ein "ausreichend" für die Finanzverwaltung kein K.O-Kriterium ist, ich denke, dass ich aufgrund anderer Umstände eine gute Chance habe, zum Gespräch eingeladen zu werden.
In unserem Land kann man sich generell mit den Vornoten bewerben. Meine Frage ist nun: Soll ich es mit den 4 Punkten wagen? Oder lieber noch bis Ende November abwarten in der Hoffnung, ich kriege noch ein 5,0 oder sogar 6,0 raus? Andererseits - die schriftlichen Notenpunkte sehen die ja ohnehin, oder nicht?
ich hab das 2. Examen - schriftlich - bestanden. Leider konnte ich auf die Klausuren aus verschiedensten Gründen praktisch nicht lernen. Folglich ist die Punktzahl auch nur 4,12. Dass ich aber das Mündliche bestehe, daran habe ich mit Blick auf den Aktenvortrag, den ich in dem Rechtsgebiet halten werde, das mir am besten liegt, wenig Bedenken.
Jedenfalls hatten wir kürzlich einen Karrieretag. Dort wurde mir mitgeteilt, dass ein "ausreichend" für die Finanzverwaltung kein K.O-Kriterium ist, ich denke, dass ich aufgrund anderer Umstände eine gute Chance habe, zum Gespräch eingeladen zu werden.
In unserem Land kann man sich generell mit den Vornoten bewerben. Meine Frage ist nun: Soll ich es mit den 4 Punkten wagen? Oder lieber noch bis Ende November abwarten in der Hoffnung, ich kriege noch ein 5,0 oder sogar 6,0 raus? Andererseits - die schriftlichen Notenpunkte sehen die ja ohnehin, oder nicht?
Nachrichten in diesem Thema
Mit schwachen Vornoten bewerben? Ja - nein? - von Gast - 03.09.2019, 18:51
RE: Mit schwachen Vornoten bewerben? Ja - nein? - von Gast492 - 03.09.2019, 19:02