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Anklage/ Datenträger/ Einziehung
GastNrw20
Unregistered
 
#3
24.08.2019, 00:54
Als instrumentum sceleris werden die Gegenstände eingezogen, mit denen der Täter Schund getrieben hat.
So muss man die bereinigten Festplatten etc nicht wieder an den Verurteilten herausgeben, sondern behält sie quasi als Zusatzstrafe ein. Und gibt ihm nicht sein "Handwerkszeug" wieder heraus. 

Dasselbe gerne auch mal bei teuren Fahrzeugen, die für KfzRennen genutzt werden.
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Nachrichten in diesem Thema
Anklage/ Datenträger/ Einziehung - von Hesse - 22.08.2019, 12:20
RE: Anklage/ Datenträger/ Einziehung - von NRWNRW - 23.08.2019, 06:44
RE: Anklage/ Datenträger/ Einziehung - von GastNrw20 - 24.08.2019, 00:54
RE: Anklage/ Datenträger/ Einziehung - von GAsst - 01.02.2020, 13:44


 

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