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  5. Anklage/ Datenträger/ Einziehung
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Anklage/ Datenträger/ Einziehung
NRWNRW
Unregistered
 
#2
23.08.2019, 06:44
(22.08.2019, 12:20)Hesse schrieb:  Hallo,


folgende Frage: Ich verstehe noch nicht wirklich, wann Datenträger einzuziehen sind und wann nicht. In den mir vorliegenden Akten wurden Festplatten, Smartphone, Laptop etc. sichergestellt. Die relevanten Daten wurden auf "Beweismittel CDs" kopiert. Reicht jetzt nicht einfach die Angabe der CDs als Beweismittel und eine Einziehung ist entbehrlich?? Es ist für mich irgendwie unlogisch, alle Sachen weiterhin einzuziehen, wenn man die Daten doch sowieso davon schon gesichert hat?

Danke für Hilfe.

Eine Einziehung ist ja auch keine strafprozessuale Maßnahme,die bei der Aufklräung der Tathelfen soll. Guck einfach in die Kommentierung, so pauschal kann man das ja eh nicht sagen ohne Fall.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.08.2019, 13:59 von admin.)
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Nachrichten in diesem Thema
Anklage/ Datenträger/ Einziehung - von Hesse - 22.08.2019, 12:20
RE: Anklage/ Datenträger/ Einziehung - von NRWNRW - 23.08.2019, 06:44
RE: Anklage/ Datenträger/ Einziehung - von GastNrw20 - 24.08.2019, 00:54
RE: Anklage/ Datenträger/ Einziehung - von GAsst - 01.02.2020, 13:44


 

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