22.08.2019, 14:10
Hallo ihr Lieben!
Nach § 38 JAG NRW kann der Ausbildungsabschnitt ja verlängert werden, bzw. soll es im Falle von § 38 II.
Wisst ihr wie die Verwaltungspraxis dabei aussieht und ob Urlaub dazu zählen würde?
Was ist, wenn man wegen Krankheit drei Arbeitswochen fehlt und noch lange genehmigten Urlaub (zwei Wochen) nimmt und es nur eine dreimonatige Station ist?
Hat man da was zu befürchten? :-/
Eine Kommentierung zum JAG NRW gibt es ja leider nicht.
Danke! :-)
Nach § 38 JAG NRW kann der Ausbildungsabschnitt ja verlängert werden, bzw. soll es im Falle von § 38 II.
Wisst ihr wie die Verwaltungspraxis dabei aussieht und ob Urlaub dazu zählen würde?
Was ist, wenn man wegen Krankheit drei Arbeitswochen fehlt und noch lange genehmigten Urlaub (zwei Wochen) nimmt und es nur eine dreimonatige Station ist?
Hat man da was zu befürchten? :-/
Eine Kommentierung zum JAG NRW gibt es ja leider nicht.
Danke! :-)
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Verlängerung des Referendariats? Hilfe! - von Gast - 22.08.2019, 14:10
RE: Verlängerung des Referendariats? Hilfe! - von Gast123 - 22.08.2019, 14:27
RE: Verlängerung des Referendariats? Hilfe! - von Gast - 22.08.2019, 14:44
RE: Verlängerung des Referendariats? Hilfe! - von Gast123 - 22.08.2019, 18:38