18.08.2019, 15:53
(18.08.2019, 13:41)Rollo schrieb:(18.08.2019, 11:06)HHRef schrieb:Der Anfechtungswiderspruch hat aufschiebende Wirkung dahingehend, dass der belastende VA nicht vollzogen werden darf. Worin sollte die aufschiebende Wirkung eines Verpflichtungswiderspruchs bestehen?(17.08.2019, 21:37)Rollo schrieb: Der Widerspruch hat natürlich keine aufschiebende Wirkung, weil es ein Verpflichtungswiderspruch ist.Das ist falsch. Natürlich entfaltet auch der Verpflichtungswiderspruch aufschiebende Wirkung. Vgl. dazu nur § 80 I 1 VwGO.
Nur ein Beispiel: Auch in der Verpflichtungssituation kann es zu der von dir beschriebenen Problematik kommen. Vgl. etwa § 81 III 1 AufenthaltsG.
Dass auch der Verpflichtungswiderspruch grds. aufschiebende Wirkung entfaltet macht in diesem Zusammenhang übrigens auch die Existenz des § 84 I 1 Nr. 1 AufenthaltsG nochmals sehr deutlich.
#micdrop
Nachrichten in diesem Thema
Aufschiebende Wirkung - von Gast - 29.04.2018, 23:19
RE: Aufschiebende Wirkung - von Keine Ahnung, aber... - 23.05.2018, 11:47
RE: Aufschiebende Wirkung - von Rollo - 17.08.2019, 21:37
RE: Aufschiebende Wirkung - von HHRef - 18.08.2019, 11:06
RE: Aufschiebende Wirkung - von Rollo - 18.08.2019, 13:41
RE: Aufschiebende Wirkung - von HHRef - 18.08.2019, 15:53
RE: Aufschiebende Wirkung - von Gast - 18.08.2019, 11:48
RE: Aufschiebende Wirkung - von GastNrw20 - 18.08.2019, 13:24
RE: Aufschiebende Wirkung - von Gast - 18.08.2019, 16:12