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HILFE!!? Verwaltungsrecht :-(
Gast25
Unregistered
 
#3
15.08.2019, 22:25
Im Ernstfall bliebe ja die Wiedereinsetzung nach 32 (?) VwVfG, wenn die Frist ohne Verschulden versäunt wird, dh die Behörde den Antrag nicht (rechtzeitig) bescheidet, wie bei den Anträgen ans Gericht.
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Nachrichten in diesem Thema
HILFE!!? Verwaltungsrecht :-( - von Gast - 14.08.2019, 13:25
RE: HILFE!!? Verwaltungsrecht :-( - von Boss - 14.08.2019, 19:59
RE: HILFE!!? Verwaltungsrecht :-( - von Gast25 - 15.08.2019, 22:25


 

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