14.08.2019, 15:46
Hallo zusammen,
kann man in einer Anklageschrift eine aufgrund desselben Lebenssachverhalts gesondert verfolgte Person als "Zeuge" bezeichnen und als Beweismittel aufführen, da sie zwar auch Beschuldigter/Angeschuldiger ist, aber in einem gesonderten Verfahren und nicht den mit der Anklageschrift zu verhandelnden Fall?
Danke! :shy:
kann man in einer Anklageschrift eine aufgrund desselben Lebenssachverhalts gesondert verfolgte Person als "Zeuge" bezeichnen und als Beweismittel aufführen, da sie zwar auch Beschuldigter/Angeschuldiger ist, aber in einem gesonderten Verfahren und nicht den mit der Anklageschrift zu verhandelnden Fall?

Danke! :shy:
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Zeuge - Beschuldiger?! :-/ Anklage... - von Gast - 14.08.2019, 15:46
RE: Zeuge - Beschuldiger?! :-/ Anklage... - von Gast - 14.08.2019, 18:57