06.08.2019, 12:48
Verdienst Du; sprich stellst Rechnung und erhältst Zahlungen, musst Du die sofort dem Finanzamt einreichen, damit die den monatlichen Steuerbescheid erlassen können.
ALG bekommst Du weiter, auch wenn Du selbst Einkünfte hast. Alles andere würde nicht den Zweck des ALG gewährleisten.
Solltest Du dich tatsächlich selbstständig machen wollen, kann ich Dir noch weitere Foren empfehlen, in denen Du immer verlässliche Antworten auf all deine Probleme finden kannst. Vorallem in anonymen Foren sollte man sich immer auf die Aussagen verlassen !
ALG bekommst Du weiter, auch wenn Du selbst Einkünfte hast. Alles andere würde nicht den Zweck des ALG gewährleisten.
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Nachrichten in diesem Thema
Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von AGL - 05.08.2019, 15:12
RE: Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von Gast - 06.08.2019, 10:19
RE: Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von GAST 43 - 06.08.2019, 12:48
RE: Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von GästinNRW - 06.08.2019, 16:58
RE: Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von AGL - 06.08.2019, 14:01
RE: Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von Gast - 06.08.2019, 17:29
RE: Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von GastNRW123 - 06.08.2019, 15:56
RE: Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von Gast - 07.08.2019, 00:53
RE: Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von Gaaaass - 07.08.2019, 00:54
RE: Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von GastNRWI - 07.08.2019, 01:05
RE: Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von AGL - 07.08.2019, 02:28
RE: Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von Gast23 - 07.08.2019, 08:48
RE: Arbeiten währed Arbeitslosigkeit - von Gast - 08.08.2019, 13:12