28.07.2019, 08:12
Ich hatte ca. dreieinhalb Jahre vor meiner Ernennung eine Kurzzeitherapie wegen Panikattacken erfolgreich abgeschlossen. Habe mir von meinem Therapeuten und vom behandelnden Facharzt jeweils entsprechende Atteste (enthaltend Diagnose, Behandlungszeitraum, erfolgreiche Beendigung der Behandlung) besorgt und bei der amtsärztlichen Untersuchung vorgelegt. Der Amtsarzt hat ein paar Fragen gestellt (was damals der Auslöser war, ob ich heute noch Probleme hätte) und meinte, er schaut sich das nochmal genauer an und meldet sich, falls er weitere Informationen vom Arzt oder Therapeuten braucht. Hat sich nicht mehr gemeldet und ein positives Gutachten geschrieben.
Zur Frage, ob der Arzt das herausfindet: Nein, tut er nicht, wenn Du es nicht angibst, wozu Du aber verpflichtet bist. Es werden keine Unterlagen von der Krankenkasse o.ä. „einfach so“ angefordert. Ich kann trotzdem nur dringend davon abraten, so etwas zu verschweigen. Falls Du nocheinmal entsprechende Probleme bekommst und die Beihilfe eine Therapie bezahlen soll oder es z.B. um Dienstunfähigkeit geht, wird der Dienstherr hellhörig und bohrt nach. Wenn dann herauskommt, dass Du das damals verschwiegen hast, kann es schlimmstenfalls zur Entfernung aus dem Beamten-/Richterverhältnis wegen arglistiger Täuschung kommen, und das ist sehr unerfreulich. Daher solltest Du alles angeben, was irgendwo aktenkundig ist. (Von diesen praktischen Erwägungen abgesehen hätte ich es auch sehr unethisch gefunden, mir meine Richterstelle gewissermaßen erschlichen zu haben.)
Zudem ist durch die geänderte Rechtsprechung seit 2013 der Maßstab für die Einstellungsuntersuchung viel weniger streng als zuvor; Psychotherapie heißt heute nicht mehr automatisch ungeeignet. Klar, bei chronischer Depression oder anderen schweren Erkrankungen wird's nicht gehen, aber eine episodische, erfolgreich behandelte Krankheit steht einer Einstellung nicht entgegen.
Zur Frage, ob der Arzt das herausfindet: Nein, tut er nicht, wenn Du es nicht angibst, wozu Du aber verpflichtet bist. Es werden keine Unterlagen von der Krankenkasse o.ä. „einfach so“ angefordert. Ich kann trotzdem nur dringend davon abraten, so etwas zu verschweigen. Falls Du nocheinmal entsprechende Probleme bekommst und die Beihilfe eine Therapie bezahlen soll oder es z.B. um Dienstunfähigkeit geht, wird der Dienstherr hellhörig und bohrt nach. Wenn dann herauskommt, dass Du das damals verschwiegen hast, kann es schlimmstenfalls zur Entfernung aus dem Beamten-/Richterverhältnis wegen arglistiger Täuschung kommen, und das ist sehr unerfreulich. Daher solltest Du alles angeben, was irgendwo aktenkundig ist. (Von diesen praktischen Erwägungen abgesehen hätte ich es auch sehr unethisch gefunden, mir meine Richterstelle gewissermaßen erschlichen zu haben.)
Zudem ist durch die geänderte Rechtsprechung seit 2013 der Maßstab für die Einstellungsuntersuchung viel weniger streng als zuvor; Psychotherapie heißt heute nicht mehr automatisch ungeeignet. Klar, bei chronischer Depression oder anderen schweren Erkrankungen wird's nicht gehen, aber eine episodische, erfolgreich behandelte Krankheit steht einer Einstellung nicht entgegen.
Nachrichten in diesem Thema
Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Laure6851 - 27.07.2019, 21:45
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast123 - 27.07.2019, 22:37
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von GastRR - 28.07.2019, 00:22
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von RichterixNRW - 28.07.2019, 08:12
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 28.08.2021, 09:25
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast_B - 28.07.2019, 17:32
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 26.08.2021, 19:51
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von VitoVibci - 26.08.2021, 19:54
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 26.08.2021, 20:03
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gästin aus Köln - 26.08.2021, 23:08
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 28.08.2021, 13:18
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 28.08.2021, 17:23
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 29.08.2021, 10:13

