26.06.2019, 16:57
(26.06.2019, 16:45)Mate schrieb:(26.06.2019, 16:00)Foerster schrieb:(26.06.2019, 14:42)Mate schrieb:(26.06.2019, 13:40)Foerster schrieb:(26.06.2019, 13:26)Mate schrieb: Sinnfrei scheint mir eine sehr harte Einschätzung zu sein, aber mal ehrlich: Deine empfohlene Literatur hat einen Umfang von etwa 3.300 Seiten. Und die Gerichtsskripte sowie Deine Hemmerskripte sind nicht einmal mit einbezogen. Das mag für Dich der richtige Weg gewesen sein und Dir Freude bereitet haben; ich fürchte allerdings, dass das vielen nicht hilft.
Haller/Conzen, Strafverfahren (600+ Seiten) fand ich fast schon unverständlich und viel zu aufgebläht, Wolters/Gubitz - sofern man nicht das Kaiser-Skript lesen möchte - vermitteln da mehr Verständnis auf einem Drittel des Umfangs. Materielles Recht mit Jäger (1.000 Seiten) zu wiederholen ist für mich nicht nachvollziehbar, da er Wissenstände bringt, die im zweiten Examen nicht mehr benötigt werden. Das Grundverständnis aus dem ersten Examen mit der nötigen Klausurroutine und dem Fischer reicht da allemal.
Oberheim, Zivilprozessrecht (600 Seiten) ist ein Nachschlagewerk, Knöringer kommt mit gut der Hälfte des Umfangs aus und reicht vollkommen. Lackmann (400 Seiten) ist auch zum Nachschlagen.
Bei Kientz, Öffentliches Recht gehe ich mit, der ist stark.
Dein Aufwand in Ehren. Aber m.E. erweckt das für Lesende mglw. den Eindruck, dass man ein solches Pensum abarbeiten müsste, um gut durch das Zweite zu kommen. Und das ist einfach nicht der Fall. Man kann das Referendariat auch zu großen Teilen genießen, sich für später orientieren und dennoch gut abschließen, ohne einen solchen Arbeitsaufwand zu betreiben. Meine Meinung.
Ich möchte nicht behaupten, dass man diesen Aufwand benötigt. Wobei dieser Aufwand meiner Erfahrung nach zeitlich nicht über das hinausgeht, was zumindest viele von ihrer eigenen Vorbereitung erzählen. Bei mir war z.B. das Wochenende grundsätzlich frei- abgesehen vom Samstag mit einer Klausur. In der Woche war ich, falls kein Ref-Termin war, von 8-16(17) Uhr in der Bibliothek. Abends hatte ich vollständig frei. Meinen Beobachtungen nach waren Referendarkollegen zumindest auch tagsüber in der Bibliothek anwesend. Die Frage ist dann nur wie ich diese Zeit effektiv nutze.
Zu der Seitenanzahl: Die Lehrbücher habe ich zusammengefasst und musste ich damit vollständig lesen. Ein Kaiser-Skript kann man beim ersten mal in 1-2 Tagen durcharbeiten. Bei 2 Jahren Vorbereitungszeit ist das kein "Hexenwerk".
Das materielle Recht mit Jäger würde ich weiterhin uneingeschränkt empfehlen, wobei der Schwerpunkt auf dem BT-Buch liegen sollte. Ich habe sehr viele Originalklausuren geschrieben und gesehen. Bei uns gab es eine Reihe von Klausuren, die 90 % materiell waren (Staatsanwaltsklausuren), in denen es rauf und runter mit Raub- erpresserischer Menschenraub usw. ging. Die Feinheiten beherrscht die Mehrheit aber trotzdem nicht. Wenn man den Jäger fürs 2. Examen verwendet geht es auch nicht darum etwaige Literaturmeinungen sich in den Kopf zu hämmern, sondern die Original-BGH Fälle nachzuvollziehen. Dazu gehören z.B. die neueren Fälle zum 316a StGB (z.B. Polizeikelle auf Autobahn).
Haller/Conzen ist kein ideales Buch, aber für einen Überblick über die gesamte StPO geeignet. Natürlich kann ich mir wie ein Großteil auch nur die Kaiserskripten "reinballern" und damit Erfolg haben. Ich bin nur ein Freund von "nachhaltigen" Lösungen. Und wie gesagt: Das Kaiser-Skript zum materiellen Recht beinhaltet weniger materielles Recht als meine Zusammenfassungen, aber ist deutlich länger.
Warum sollte der Oberheim nur ein Nachschlagewerk sein? Der ist an vielen Stellen schon verkürzt. Das 2. Examen ist nun einmal so breit aufgestellt, dass eine Verknappung nur beschränkt möglich ist. Den besonderen Teil des Oberheims sollte eigentlich jeder Referendar vorm Examen beherrschen.
Zeit effektiv nutzen und Literatur im Umfang von mehreren tausend Seiten/3000 digitale Karteikarten passt für mich einfach nicht zusammen. Ein Skript erstmalig innerhalb eines Tages durchzuarbeiten ist mir bisher auch noch nicht gelungen. Und ob das Ganze in zwei Jahren "Hexenwerk" ist oder nicht kann ich auch nicht sagen. Deine Herangehensweise mag für Dich funktioniert haben. Ich glaube aber, dass sie nur für wenige Referendarinnen und Referendare überhaupt in Betracht kommt. Kann aber natürlich auch anders sein, können die anderen Mitlesenden vielleicht bestätigen oder verneinen.
Wenn Du etwa der Meinung bist, man müsste zu strafrechtlichen Standards irgendwelche Feinheiten beherrschen, dann ist das Deine Schwerpunktsetzung. Ich brauchte so etwas für die Klausuren nicht und für mich spielt Strafrecht in diesem Leben auch keine Rolle mehr. Deshalb kam für mich auch keine "nachhaltige" Lösung in Betracht, was auch immer das sein soll nach zwei Jahren Bibaufenthalt und fünf Jahren Studium.
Es freut mich aber, dass Du den besonderen Teil von Oberheim verinnerlicht hast. Dessen Beherrschen vor dem Examen allerdings als Selbstverständlichkeit hinzustellen, ist einfach falsch. Auch ohne diese 300 Seiten durchgearbeitet zu haben, kommt man gut durch die Klausuren.
Was ist denn die Alternative zu der von mir genannten Literatur? Irgendeine Grundlage benötigt man nun einmal für die Examensvorbereitung. Wie schon mal gesagt: Diejenigen, die bei Alpmann waren, mögen bitte alle ihre Unterlagen nebeneinander stellen oder schauen wie viel Material dort zusammengekommen ist.
Die ex-post Betrachtung, dass man dieses oder jenes nicht im Examen brauchte ist der Fehler bei der Beratschlagung der kommenden Kandidaten. Dieses Examen schreibt man höchstens 2x im Leben, sodass man sich auf alles vorbereiten sollte. Die Inhalte im Jäger stellen jedoch meiner Meinung nach keine Feinheiten dar, sondern bilden echte Fälle wider. Vor allem das Strafrecht lebt von einer hohen "Trefferquote", da ein bisschen strafbar in der Klausur oder auch im realen Leben nicht zielführend ist. Im Übrigen handelt es sich doch gerade nicht um Feinheiten, die nicht beherrscht werden, wenn immer noch eine beträchtliche Anzahl der Referendare durchfällt oder im unteren Bereich ist, weil Basics gerade nicht beherrscht werden.. Es geht doch gerade darum mit den von mir aufgezeigten Mitteln diese Basics+X zu beherrschen.
Den besonderen Teil des Oberheims anscheinend nicht beherrschen zu wollen oder dies nicht als notwendig anzusehen ist für mich nicht nachvollziehbar. Es handelt es sich dabei um die grundlegenden Regelungen des Zivilprozesses. Wenn das 2. Examen direkt in den Richter- oder Anwaltsberuf führen soll, dann sollten solche Kenntnisse zumindest angestrebt werden. Aber vielleicht ist auch dieser divergierende Anspruch ein Grund für die teilweise unterirdische juristische Qualität von mündlichen Verhandlungen oder auch Schriftsätzen.
Ich habe Dir gleich in meiner ersten Antwort Alternativen mit geringerem Umfang genannt. Mit Alpmann habe ich nichts zu tun und ich habe auch keine Ordner mit Repunterlagen gefüllt. Sich im zweiten Examen "auf alles" vorbereiten zu wollen kann man aber wohl tatsächlich nur mit einer deartigen Literaturfülle leisten.
Dass Dir das Werk von Jäger so gut gefällt, ist angekommen. Ich fand ihn für das Erste auch gut, für das Zweite halt nicht. Aber ich habe auch nicht auf eine "Trefferquote" gelernt (ich dachte, es geht ums Systemverständnis?!). Mit Deinen Mitteln lernst Du von mir aus gerne Basic+X, X ist in diesem Fall aber universitäres Zusatzwissen ohne Bedeutung für die Klausur - die gute, alte Feuerprobe.
Es geht ohne Oberheim oder ein Pendant entsprechenden Umfangs. Tausende vor uns haben und tausende nach uns werden das Examen solide ohne eine solche Detailtiefe bestehen.
PS: Das mit der juristischen Qualität von mündlichen Verhandlungen und Schriftsätzen ist irgendwie niedlich. Zumindest dann, wenn es von jemandem kommt, der für einen Forumspost auf ex post zurückgreifen muss.
Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass es nur mit den von mir vorgeschlagenen Mitteln funktioniert, sondern diese zur Diskussion gestellt. Tausende vor uns sind auch durch das Examen gefallen und können selbst kurz vor und im Examen nicht ordentlich tenorieren. Es geht gerade nicht um Detailtiefe im engeren Sinn. Mit "alles Wissen" meine ich nicht irgendwelche Sonderprobleme, sondern den Inhalt eines Standardlehrbuchs fürs Referendariat.
Nebenbei sollte es als ernsthafter Jurist nicht ausschließlich das Ziel sein irgendwie durchs Examen- auch mit einer guten Punktzahl zu kommen- ohne den Anspruch zu haben, auch inhaltlich etwas mitzunehmen und verstanden zu haben.
Den Bezug zwischen Forumspost und der Qualität der mündlichen Verhandlungen verstehe ich leider nicht.
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