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  5. Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen"
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Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen"
MissPlanlos
Unregistered
 
#16
26.06.2019, 15:16
(26.06.2019, 12:46)Gast schrieb:  
(26.06.2019, 12:03)MissPlanlos schrieb:  (…)

1. Skizzenhaft Klausuren zu lösen ist immer gut. Ich kann dabei trotz meiner Grundskepsis folgende Reihe empfehlen: https://www.beck-shop.de/hemmer-wst-gold...gKP4vD_BwE 

Ich würde mir da aber höchstens 45 Min- 1 Stunde Zeit nehmen um mir Notizen zu machen und dann die Lösung durchlesen und versuchen nachzuvollziehen. Bei Verständnisproblemen solange dran bleiben bis man es verstanden hat.

2. Beim materiellen Recht kommt es darauf an, ob du auffrischen oder "neu lernen" musst. Aus meiner Sicht sind die materiellen Skripte von Kaiser nur zur Auffrischung und Ergänzung geeignet, aber sicherlich nicht dazu, den Unterschied zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung zu durchdringen (übrigens ein häufiger Fehler bei an sich fortgeschrittenen Studenten und Referendaren). 
Im Strafrecht kann ich wirklich zu 100% das Buch von Jäger empfehlen: https://www.cfmueller.de/Juristische-Aus...cover.html. Bei Zeitnot würde ich mich bei AT auf die entscheidenen Teile (mehrere Beteiligte, Versuch) beschränken und den BT Teil komplett durcharbeiten. Die Auflagen sind immer top aktuell und enthalten wirklich die entscheidenen BGH Urteile mit kompletten Lösungen. Eine bessere Mischung aus Fällen/Abstrakt kenne ich nicht. 
Bei materiellen Recht, insbesondere Zivilrecht kann ich wiederum nur darauf verweisen mit dem Gesetz zu arbeiten und die Grundlagen daraus abzulesen bzw. diese zu verknüpfen. Wenn ich z.B. die GoA Vorschriften aufschlage, kommen mir sofort verschiedene Rechtsprobleme in den Sinn. Diese habe ich damit nicht "primär auswendig gelernt" und könnte die auch nicht zusammenhanglos abrufen, aber ich kann mit § 680 BGB direkt etwas verbinden, wenn ich ihn lese. 
Zum materiellen Recht generell: Ich bin der Meinung, dass man im Zivilrecht im engeren Sinne gar nichts auswendig lernen muss. Die Tatbestandsvoraussetzungen stehen meist zu 90 % im Gesetz oder sind zumindest mittelbar ablesbar. Abgesehen davon sind Voraussetzungen im Palandt oftmals auch fett gedruckt. Man sollte einfach mal Dinge wie den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter im Palandt aufschlagen und gucken nach welcher Systematik dieser dort dargestellt ist. Im 2. Examen ist es im Straf- und Zivilrecht viel wichtiger die erste Weichenstellung hinzubekommen- Betrug oder Computerbetrug, oder durch Erpressung? Raub, räuberisce Erpressung? Was ist mit dem erpresserischen Menschenraub?. Sobald man da auf dem richtigen Weg ist, kann man sich meiner Meinung nach auch ausreichend Zeit lassen, um die Probleme im Detal im Kommentar nachzuschlagen. Im Kurs bei Russack bzg. der Revisionsklausur zeigt es sehr gut, wie man den Kommentar auch einfach abschreiben kann. Dies habe ich in unserer Klausur zum Thema Verkehrssicherungspflichten beispielsweise für ein Urteil gemacht, um einen "abstrakten" Teil zu haben, unter den ich subsummieren konnte.

Zum Thema Kommentar: Ich habe diesen wie gesagt sehr ekzessiv genutzt. Ich habe z.B. das Kaiser-Seminar zum materiellen Recht ca. 1 Monat vorm Examen besucht und dabei im Palandt direkt die angesprochenen Probleme nachgeschaut. Standen sie dort drin, habe ich sie gleich wieder verdrängt.

Ich würde insgesamt deshalb auf Verständnis setzen. Möchtest du z.B. Sachenrecht fürs Examen lernen und bringst schon Grundkenntnisse mit, ist dies mein "Geheimtipp": https://www.beck-shop.de/neuner-sachenre...gJ1kPD_BwE Diese ganze Reihe ist zwar auf den ersten Blick sperrig, weil sie ein gehobenes Niveau vermittelt, aber sobald man alle diese Fälle durchgemacht und verstanden hat, kann einen im Sachenrechts eigentlich nichts mehr erschüttern. Durch die Fälle sind jeweils viele Konstallationen im Zusammenhang z.B. mit Pfandrechten abgedeckt. 

Im Zivilrecht würde ich zudem einen Schwerpunkt im besonderen Schuldrecht legen und in diesem Bereich nochmal ausführlicher aktuelle Literatur lesen (insbs- Kauf- Werk, Mietrecht). 

Wie schon einmal geschrieben: "Denken" geht meiner Meinung nach über "auswendig lernen". Deshalb kann ich im Strafrecht den Jäger nur empfehlen, denn wenn man den Teil zum Betrug durchgearbeitet hat und sich dabei nicht selbst betrogen hat und alle Fälle lösen konnte- gerne auch erst im 5. Versuch- hat man das Prinzip verstanden. Dann braucht man nicht auswendig gelernt haben wie der Fall mit PFandflaschenautomaten oder an der Kasse läuft. Wenn man dann noch auf eigene Gedanken kommt, die vielleicht von der Rechtsprechung abweichen, diese aber begründbar sind und vielleicht auch von manchem Autor vertrten werden, kann man sich sicher sein: Ich  beherrsche dieses Gebiet. Es geht also um eine fortlaufende kritische Auseinandersetzung, bei der man sich und seinen Wissensstand immer wieder kontrolliert und korrigierend eingreift.

Von Repititorien oft verpönt: Es gibt wirklich tolle Aufsätze zu fast jedem einzelnen Bereich, die oftmals mit kleinen Fällen gespickt sind und dadurch auch nicht langweilig zu lesen sind. Einfach mal JuS oder JA aufschlagen. Dabei denke ich an Aufsätze wie: STandardfälle zum EBV oder zur GoA. Im besten Fall setzt sich dadurch langsam ein Mosaik zusammen, bei dem es dann irgendwann völlig natürlich ist, die §§ 280 ff. BGB auch auf gesetzliche Schuldverhältnisse anzuwenden. Dabei stößt man auch schon von selbst auf Dinge, die der BGH dann irgendwann entscheidet (Bsp.: http://www.juraexamen.info/die-anwendbar...7-985-bgb/).


Zusammengefasst: Über Einzelwissen zu Problempunkten verfügen wohl recht viele angehende Juristen. Mit dem Kommentar sind diese im 2. Examen sogar noch "einfacher" zu lösen. Die Kunst ist aber, diese Probleme erst zu identifizieren. Dafür bedarf es einer kritischen Herangehensweise und Grundverständnis. Dieses zu erwerben ist wesentlich mühsamer als die Alpmann Übersichten zum Betrug 10x zu lesen o.ä.

Vielen Dank fuer die Tipps und Literaturempfehlungen!
Ich werde mal schauen, was ich davon fuer mich nutzbar machen kann. Gerade grundlegende Aufsaetze scheinen mir eine gute Moeglichkeit zu sein, Grundlagen bestimmter Rechtsgebiete zu wiederholen, ohne gleich ein ganzes Lehrbuch zu lesen. Es ist ja herrschende Meinung, dass man fuer die Examina mehr Systemverstaendnis braucht als auswendig gelerntes Einzelwissen. Nur wie man da hin kommt, ist mir oft ein Raetsel, deshalb finde ich deine Ausfuerhungen sehr hilfreich. 

Danke auch @Mate fuer deine Einschaetzung, die mich tatsaechlich etwas beruhigt  :) . Ich werde mir bestimmt einiges von dem TE abschauen, weiss aber auch, dass ich das nie in genau dieser Intensitaet so hinbekommen wuerde. Dafuer fehlt mir zB die Faehigkeit zur Beschraenkung auf das Wesentliche (die mit den 3000 Karteikarten fuers erste Examen bin ich, und das war definitiv *keine* gute Idee). Ich habe auch keine so hohe Auffassungsgabe, dass ich ein Kaiser-Skript in 1-2 Tagen durcharbeiten koennte, und brauche generell einfach viel laenger als der TE vermutlich, um rechtliche Zusammenhaenge zu verstehen. Fuer Leute wie mich bietet es sich daher vielleicht nicht unbedingt an, stark in die Tiefe zu lernen wie z.B. mit dem kompletten Jaeger, weil dann die Gefahr besteht, dass man in der Breite bestimmte Rechtsgebiete vernachlaessigt. Trotzdem kann man ja z.B. bestimmte Delikte, die einem selbst eher schwer fallen, damit ueben.
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RE: Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen" - von Foerster - 26.06.2019, 12:48
RE: Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen" - von MissPlanlos - 26.06.2019, 15:16
RE: Prüfungsvorbereitung- Mut zum "Abweichen" - von GJPAAAH(BE) - 26.06.2019, 15:32
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